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Schlagwörter
Intensivseminar
Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Das neue Grundgesetz des Messwesens
Inhalt:
Neue Regelungen für Messung von Strom und die Kommunikation zwischen Erzeuger und Verbraucher
Die Energiewende führt zu neuen Herausforderungen für Netze und die Informationstechnik zwischen Netzbetreibern, Verbrauchern und Betreiber von Stromerzeugungsanlagen. Politisch und rechtlich wird dieser Umbau mit dem „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ forciert.
Als Kernstück dieser neuen rechtlichen Rahmenbedingungen trat am 02.09.2016 das Messstellenbetriebsgesetz in Kraft. Das neue „Grundgesetz“ für das Messwesen regelt die Vorgaben für intelligente Messsysteme und die Anforderungen an die Umsetzung des Rollouts.
Im Rahmen des Intensivseminars werden die neuen Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ausführlich erläutert und auf die praxisrelevanten Fragestellungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben eingegangen.
Insbesondere Fragestellungen nach den rechtlichen Voraussetzungen, den regulatorischen sowie bilanziellen Vorgaben werden behandelt. Weiterhin wird es um die rechtssichere Gestaltung von Messstellenverträge gehen.
Das Intensivseminar wird von Dr. Michael Weise von der Sozietät Becker Büttner Held (BBH) gehalten.
Um eine individuelle und praxisnahe Veranstaltung gewährleisten zu können, ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt. Dieses Seminar wird einmal pro Jahr angeboten.
Lernziele:
- Hintergrund und Inhalte des MsbG
- Aktuelle Brennpunkte
- Rechte und Pflichten beim Einbau von iMS und mME
- EEG 2021 und Marktanalyse 1.2
- Was hat sich 2021 geändert?
- Strommengenabgrenzung nach dem EEG
Zielgruppen:
Das Seminar eignet sich für Netzbetreiber, Stadtwerke, Stromhändler und Direktvermarkter, Contractoren, Planer und Betreiber von Stromerzeugungsanlagen mit Direktvermarktung.
Teilnahmevoraussetzung / Lernniveau:
Vorkenntnisse
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