Heizungsgesetz – die Unruhe bleibt

Am 29.09.2023 wird das GEG voraussichtlich im Deutschen Bundesrat beschlossen. Gesetzesänderungen werden aber bereits angekündigt. Kritik gibt es an dem Entwurf des Förderprogramms und beim Kommunalen Wärmeplan stockt es.

Wir blicken zurück auf eine Historie zum Fremdschämen, den High Noon im Bundestag und die Unruhe, die immer noch rund um das sogenannte Heizungsgesetz existiert – und damit Investitionsplanungen sehr schwierig macht.

Weitere Informationen erhalten Sie im ausführlichen Bericht Gebäudeenergiegesetz – die Unsicherheit bleibt im NEWS-Bereich des BHKW-Infozentrums.

Neues kostenloses Online-Seminar: Dampferzeugung in der Praxis

Neben der Warmwasser- und der Heißwasser-Bereitstellung existiert in vielen Bereichen auch die Notwendigkeit eines Dampfeinsatzes.

Dies gilt einerseits für industrielle Anwendungsfelder und andererseits auch für gewerbliche Bereiche oder die Sterilisation z. B. im Krankenhausbereich.
Eine Dampferzeugung ist einerseits geprägt von sicherheitsrelevanten Vorgaben (Druckgeräterichtlinie) und andererseits von dem Bestreben, auch Dampf effizient bereit zu stellen.

Kostenloses Online-Seminar des BHKW-Infozentrums

Alexander Saalbaum vom Unternehmen Aprovis wird in einem kostenlosen Online-Seminar am 13. Dezember 2021 die gesetzlichen Vorgaben, die Technik und die Auslegung einer Dampferzeugung darlegen. Das Online-Seminar beginnt am 13.12.2021 um 10:30 Uhr und endet gegen 12:00 Uhr.
Traditionell dauern die kostenlosen Online-Seminare des BHKW-Infozentrums aufgrund der zahlreichen Fragen eher 10-20 Minuten länger. Also planen Sie Ihre Mittagspause und Folge-Termine eher etwas später.

Dieses Online-Seminar feiert am 13. Dezember 2021 seine Premiere und wird wahrscheinlich noch einmal im Februar/März 2022 angeboten.

Das BHKW-Infozentrum bietet seit November 2020 kostenlose Online-Vorträge an. Die Vorträge werden von Referenten aus Unternehmen der BHKW- und Energiewende-Szene gehalten und weisen eine Dauer von 45 Minuten bis 100 Minuten auf.

Die 26 Veranstaltungen im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 wurden von 2.220 Teilnehmerinnen und Teilnehmer besucht. Die Veranstaltungen wurden durchschnittlich mit 8,9 von 10 Punkten bewertet.

Strombörsenpreise gehen durch die Decke

Als das BHKW-Infozentrum im Juli 2021 in dem Bericht Strombörsenpreise auf 12 Jahres-Hoch über die steigenden Strombörsenpreise berichtete, ahnte noch niemand, dass gerade einmal drei Monate später der durchschnittliche Quartalspreis noch einmal um mehr als 60% steigen würde.

In der Oktoberausgabe des Berichts zum KWK-Index musste das BHKW-Infozentrum nun zum ersten Mal die x-Achse auf 10 Cent/kWh erweitern – denn der Preis für den durchschnittlichen Grundlaststrom-Preis (Baseload) an der Strombörse erreichte im dritten Quartal 2021 ein noch nie zuvor dagewesenes Rekordhoch.

Nachdem im Juli und August 2021 die Strompreise an der Börse bereits auf einen Durchschnittspreis in Höhe von knapp über 8 Cent/kWh gestiegen sind, erfolgte im September eine wahre Strompreis-Explosion. Im September 2021 betrug der Durchschnittspreis je Kilowattstunde Strom an der Strombörse fast 13 Cent.

Dies führt dazu, dass der KWK-Index erstmalig über 9 Cent/kWh steigt – und zwar deutlich. Der genaue Wert des KWK-Index (üblicher Preis) im dritten Quartal beträgt 9,714 Cent/kWh (https://www.bhkw-infozentrum.de/wirtschaftlichkeit-bhkw-kwk/ueblicher_preis_bhkw.html).

Anzahl der negativen Strompreise reduzieren sich

Auch die Anzahl der negativen Stundenkontrakte hat sich im dritten Quartal 2021 gegenüber den vorangegangenen Jahren deutlich reduziert. Wurden im dritten Quartal 2019 noch 26 und im Jahre 2020 sogar 34 negative Strompreise erfasst, waren es im Zeitraum Juli bis September 2021 des Jahres 2021 lediglich 22 negative Stundenkontrakte.

Mini-KWK-Betreiber sollten Abrechnung der Netzbetreiber überprüfen

Betreiber von Mini-BHKW-Anlagen erhielten in den letzten Monaten die Abrechnung für die KWK-Förderung und die Stromvergütung des Jahres 2020. Viele Betreiberinnen und Betreiber dieser kleinen KWK-Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung mussten erstaunt feststellen, dass von den Netzbetreibern Strafzahlungen (Pönalen) auf die gewährten KWK-Zuschlagszahlungen in Rechnung gestellt wurden. Dies wurde mit der fehlenden Meldung der produzierten Strommengen zu Zeiten negativer Stundenkontrakte oder Nullwerte an der Strombörse begründet.
Je nach Anlagenleistung liegen diese Abzüge im dreistelligen oder unteren vierstelligen Euro-Bereich.

Auch Frau Müller wurde von dieser Abrechnung überrascht. Angesichts der Neuregelung im KWK-Gesetz 2020/2021 ging sie davon aus, dass alle Betreiberinnen und Betreiber von KWK-Anlagen bis 50 kW – unabhängig vom Inbetriebnahmezeitpunkt – spätestens seit dem Abrechnungsjahr 2020 von der Meldepflicht befreit wären. Dies ist so im §35 Abs. 16 Satz 5 KWKG 2020 verankert.

Problemfall Inkrafttreten des KWKG

Zum Zeitpunkt der Abrechnung, die meist im April bis Juni erfolgte, war das KWK-Gesetz 2020 aber noch nicht beihilferechtlich von der Europäischen Kommission genehmigt.
Viele Netzbetreiber gingen daher den aus ihrer Sicht rechtsicheren Weg und zogen die gemeldeten negativen Stunden von den Vergütungen ab oder berechneten eine Strafzahlung (Pönale) wegen nicht erfolgter Jahresmeldung.

Mit der beihilferechtlichen Genehmigung des KWKG 2020 sowie dem Inkrafttreten des neuen KWK-Gesetzes am 27. Juli 2021 bestehen nun keinerlei Bedenken mehr an der Rechtmäßigkeit der neuen Regelung – also dem Entfall der Meldepflicht und dem Entfall des Abzugs für Strommengen zu Zeiten negativer Stundenkontrakten.

Für die Netzbetreiber, die eine Pönale erhoben haben, bedeutet dies, dass nun die gesamte Abrechnung korrigiert werden muss.

Pönale zurückholen

Es stellt sich nun die Frage, wie und wann die Netzbetreiber die zu Unrecht für das Jahr 2020 einbehaltenen Pönalen oder einbehaltenen Zuschlagszahlungen wieder zurückerstatten. Erfolgt dies automatisch für alle für das Jahr 2020 in Rechnung gestellte Pönalen wegen der (nicht mehr notwendigen) fehlenden Jahresmeldung der produzierten Strommengen zu Zeiten negativer Stundenkontrakte oder Nullwerte? Oder müssen die Betreiberinnen und Betreiber von Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW in dieser Angelegenheit aktiv werden?

Das BHKW-Infozentrum rät allen Betreiberinnen und Betreibern von Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung, die Abrechnung des Netzbetreibers zu überprüfen (https://www.bhkw-infozentrum.de/bhkw-news/51800_Mini-KWK-Betreiber-sollten-Abrechnung-der-Netzbetreiber-fuer-2020-ueberpruefen.html).
Sollten in dieser Rechnung Abzüge aufgrund einer Stromproduktion zu negativen Stundenkontrakten oder einer nicht abgegebenen Jahresmeldung dieser Strommengen enthalten sein, sollte umgehend die Netzbetreiber in dieser Angelegenheit kontaktiert werden.

Gruselig – Droht 100%-ige EEG-Umlage auf KWK-Eigenstromverwendung?

Die KWK-Leistungsklasse über 1 MW bis 10 MW elektrischer Leistung soll gemäß Kabinettsentwurf zum EEG 2021 für die Strommengen über 3.500 Vollbenutzungsstunden wieder mit einer erhöhten EEG-Umlage bei Eigenstromverwendung belastet werden.

Eigentlich war diese Regelung aus dem Jahre 2018 bereits „abgeschafft“ worden. Nun erfährt diese für KWK-Anlagen wirtschaftlich hochproblematische Regelung eine überraschende Wiederbelebung.

Weiter Informationen erhalten Interessierte im Bericht „Kommt die höhere EEG-Umlage für mittelgroße KWK-Anlagen wieder?„. Diskutieren Sie mit auf dem Forum.

BHKW-Consult startet mit Online-Seminaren

Neben den Präsenz-Seminaren bietet BHKW-Consult ab Ende September  2020 auch Online-Seminare an. Am 29. September 2020 startet die Online-Seminarreihe zum KWK-Gesetz 2020.

Noch in diesem Jahr werden weitere Online-Seminare zum „Gebäudeenergiegesetz“ und dem „Brennstoffemissionshandelsgesetz“ angeboten. Die Termine werden bis Ende September veröffentlicht. Geplant sind weitere Online-Seminar-Reihen.

Die Online-Seminare weisen eine Dauer von 3 Stunden (1 x 1,5 Stunden) bzw. 4,5 Stunden (3 x 1,5 Stunden) auf.

Ebenfalls werden ab Ende September 2020 kostenlose Webinare angeboten, die zwischen 45 Minuten und 90 Minuten dauern. Die Anmeldung zu den kostenlosen Webinaren wird über die Plattform KWK24 erfolgen.

Chancen des neuen Gebäudeenergiegesetzes für KWK-Anlagen

Am 19. Juni 2020 wurde das Gebäudeenergiegesetz im Bundestag beschlossen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) löst die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.
Wenn alles normal verläuft, wird das GEG im September oder Oktober im Bundesanzeiger veröffentlicht und im Dezember 2020 oder Januar 2021 in Kraft treten.

Das GEG beeinflusst aufgrund seiner ordnungsrechtlichen Vorgaben maßgeblich die Auslegungsgröße einer BHKW-Anlage. Schon häufiger konnte man in der Praxis erleben, dass BHKW-Planungen aufgrund der Bestimmungen des EEWärmeG und der EnEV verändert werden mussten. Dabei bietet der Einsatz von BHKW-Anlagen eine große Chance, die Vorgaben der EnEV und des EEWärmeG – bzw. ab jetzt des GEG – wirtschaftlich zu erfüllen.

Seit vielen Jahren bieten wir bereits Intensivseminare zur EnEV und dem EEWärmeG an. Diese Seminare werden von EnEV-Fachmann Herrn Brieden-Segler von der e&u energiebüro GmbH in Bielefeld gehalten und wurden durchschnittlich mit 9,2 von 10 Punkten bewertet.

Im Seminarverlauf des neu konzipierten Intensivseminars „Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Chancen und Möglichkeiten des neuen GEG für KWK-Anlagen“ werden die Struktur und die Methodik des GEG bei Errichtung, Modernisierung und Betrieb einer Heizzentrale bzw. einer BHKW-Anlage vermittelt.

Die einzelnen Regelungen sowie die Rechenverfahren werden anhand praktischer Beispiele erläutert. Zudem werden explizit die Auswirkungen des GEG auf die Realisierung von Blockheizkraftwerken dargestellt. Dabei werden die Veränderungen zur bisherigen EnEV bzw. dem EEWärmeG dargestellt.

Die neue Intensivseminar-Reihe startet Ende September. Vorgesehen sind Termine

am 24. September 2020 in Potsdam,

am 13. Oktober 2020 in Stuttgart sowie

am 20. Oktober 2020 in Dortmund.

Außerdem wird das Gebäudeenergiegesetz im Rahmen des neuen Jahreskongresses „Energiewende in der Wohnungswirtschaft“ am 06./07. Oktober 2020 in Magdeburg thematisiert.

Mythos Bestandsschutz – wichtige Regelungen der EEG-Umlage

Eine der wichtigsten administrativen Fragestellungen für Betreiber von PV- und BHKW-Anlagen stellen die Bestimmungen der EEG-Umlage dar. Müssen Betreiber von BHKW-Anlagen EEG-Umlage abführen? Wann gilt ein Bestandsschutz und gilt dieser auch für die Stromlieferung an Dritte?

Neues Informations-Format im FAQ-Bereich

Der neue FAQ-Bericht des BHKW-Infozentrums widmet sich der Frage, ob es einen Bestandsschutz für BHKW- und PV-Anlagen mit Entfall der EEG-Umlage bei Stromlieferung an Dritte gibt.

In einem Interview mit Frau Dr. Herms und Herrn Dr. Richter von der prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft werden Fragen rund um die EEG-Umlage geklärt und ob ein Bestandsschutz auch für die Stromlieferung an Dritte gilt.

Weitere Informationen erhalten Interessierte im Bericht „Gibt es einen Bestandsschutz für BHKW-Anlagen mit Entfall der EEG-Umlage bei Stromlieferung an Dritte?“ im FAQ-Bereich des BHKW-Infozentrums.

Die Vorgaben der EEG-Umlage für Betreiber von KWK- und EE-Anlagen werden insbesondere im eintägigen Intensivseminar „EEG-Umlage – Bestimmungen für BHKW- und PV-Anlagenbetreiber“ praxisnah erläutert. Aber auch in den zweitägigen Intensivseminaren „Rechtliche Rahmenbedingungen für KWK-Anlagenbetreiber“ und „Administration bei Anmeldung und Betrieb von KWK-Anlagen“ werden die Bestimmungen der EEG-Umlage ausführlicher erläutert. Weiterhin spielt die EEG-Umlage auch eine wichtige Rolle bei dem neuen eintägigen Seminar „Optimierter Betrieb von BHKW-Anlagen„, das sich mit der Administration der Meldepflichten und der technischen Optimierung für Blockheizkraftwerke bis 100 kW elektrischer Leistung befasst.

Neues KWK-Gesetz (KWKG 2020) im Fokus

BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum bieten seit 17 Jahren ein reichhaltiges Angebot an hochwertigen Veranstaltungen zu KWK- und BHKW-Themen. Die angebotenen Weiterbildungen zeichnen sich durch eine hohe Aktualität und Praxisnähe aus. Das Angebot richtet sich an Fachleute aus dem KWK- und BHKW-Bereich, die in angenehmer Atmosphäre Ihr Wissen auf den aktuellen Stand bringen wollen.
Auch beim neuen KWK-Gesetz ermöglichen unterschiedlichen Veranstaltungen eine praxisnahe und aktuelle Weiterbildung für KWK-Fachleute und KWK-Interessierte.

Intensivseminare zum KWK-Gesetz

Die neue Intensivseminarreihe „KWKG 2020“ baut auf den Erfahrungen der erfolgreichen Seminarreihe „KWKG 2016/2017“ auf. An insgesamt siebzehn Terminen wurden diese Seminare von November 2015 bis September 2018 angeboten. Mehr als 500 Personen nahmen an diesen Intensivseminaren teil, die von den Teilnehmenden durchschnittlich mit 9,1 von 10 Punkten bewertet wurden.

Das neue Intensivseminar über das KWK-Gesetz 2020 wird zwar die Regelungen des aktuellen KWKG und des KWKG 2020 in den Fokus stellen, aber auch ausführlich über die anderen relevanten Veränderungen wie das Energie- und Stromsteuergesetz, die Urteile zur Kundenanlage sowie Fördermöglichkeiten informieren.

Im ersten Halbjahr 2020 sind von März bis Juni insgesamt neun Intensivseminare „KWK-Gesetz 2020 – Neue Regelungen und Auswirkungen auf die KWK-Planung geplant. Die Seminare finden bundesweit statt.
Auf der Seite „Veranstaltungen zum neuen KWKG 2020“ werden die Inhalte sowie die Veranstaltungsorte auf einer interaktiven Karte vorgestellt.

BHKW-Jahreskonferenz

Seit 2003 wird jedes Jahr im Frühjahr (April/Mai) eine BHKW-Jahreskonferenz angeboten. Der BHKW-Jahreskongress informiert zwei Tage lang über innovative Technologien, den BHKW-Markt, herausragende Praxisbeispiele und neue gesetzliche Rahmenbedingungen. Die BHKW-Jahreskonferenz mit jährlich mehr 200 Konferenzteilnehmerinnen und Konferenzteilnehmern und mehr als 30 Ausstellern hat sich zum BHKW-Branchentreff entwickelt. Der BHKW-Jahreskongress 2020 findet am 12./13. Mai 2020 in Dresden statt.