BHKW-Consult erneut unter den besten Weiterbildungsanbietern

Im Jahre 2025 wurde unser Unternehmen zum besten Weiterbildungsanbieter im deutschsprachigen Raum im Bau- und Energiebereich gekürt (siehe Bericht „Die besten Karriere-Booster“). 🥇

Auch im Jahr 2026 dürfen wir uns über eine TOP-Platzierung freuen. Mit fast 96 % der Punkte belegt unser kleines Unternehmen aus Rastatt den zweiten Platz des Rankings der besten Weiterbildungsanbieter (siehe Bericht „Wissen, das Wirkung zeigt“). ⭐📈

 

Studie zur Weiterbildungs-Situation in Deutschland 📚🔍

Im Auftrag des SZ-Instituts der Süddeutschen Zeitung hat SWI (Sozialwissenschaftliches Institut Schad) eine Studie durchgeführt, um Licht in den Angebotsdschungel im beruflichen Weiterbildungsbereich zu bringen. 💡 Die Studie „Beste Anbieter für berufliche Weiterbildungen“ analysiert und bewertet verschiedene Anbieter hinsichtlich ihrer Qualität, Angebotsbreite und Kundenorientierung und zeigt, welche Angebote gezielt auf die Bedürfnisse moderner Berufstätiger eingehen. 🎯👩💼👨💼

 

Methodik der Untersuchung 🧪📋

Die Methodik der Studie basiert auf einem sogenannten Mixed-Methods-Ansatz, der sowohl quantitative als auch qualitative Daten berücksichtigt, um ein umfassendes Bild der Kundenzufriedenheit zu erhalten. Dieser Ansatz wird in zwei Hauptbereichen umgesetzt: der Online-Kundenbefragung und der Analyse von Kundenmeinungen im Internet durch Social Listening. 💬🌍 Bei der Analyse der Kundenmeinungen im Internet wurden mehr als 100 Millionen Online-Quellen durchsucht. Hauptaugenmerk wurde aber auf die Interwies gelegt, die 70% der Bewertung ausmachten. 🔎📊

Der Beobachtungszeitraum reichte vom 1. November 2023 bis zum 31. Oktober 2025. 🗓️

 

Auszeichnung Zweitbestes Weiterbildungsangebot 🥈🎓

Als Ergebnis dieser Studie dürfen wir uns über den zweiten Platz im Bereich „Weiterbildung Bauwesen“ freuen – nachzulesen in der Süddeutschen Zeitung und in der Online-Ausgabe im Bericht Wissen, das Wirkung zeigt“. 📰💻

Unser Dank gilt allen Mitarbeiterinnen sowie Referentinnen und Referenten, die zu diesem Erfolg beigetragen haben – und natürlich allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die fantastische Bewertung unserer Arbeit. 🙏

 

Was haben wir 2026 vor? 🚀📅

Im Frühjahr 2026 wird sich die Funktionalität unserer Veranstaltungsseite energie.events vollkommen ändern. Die Programmierung und der Test des neuen Login-Bereichs sind seit Dezember 2025 abgeschlossen. 💻 Der Login-Bereich ermöglicht uns, alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Seminare zielgerichtet mit allen Informationen wie pdf-Unterlagen, Zugriffs-Links und Zusatzinformationen zu versorgen. 📂🔗

Außerdem werden wir in diesem Jahr das Angebot an Online-Seminaren noch einmal deutlich erweitern. Geplant sind rund 10 neue Seminarreihen. 🎥📘 Unter anderem wird unser Premium-Seminar „Technische Einbindung moderner Heizzentralen“ (vormals: Techn. Einbindung von BHKW-Anlagen) ab Sommer 2026 als zweitägiges Präsenzseminar angeboten. 🔥 Die Reihe der Seminare über Kalte Nahwärme wird durch einen dritten Teil ergänzt und die drei Seminare zu „Bauabwicklung“ ab Frühjahr 2026 wieder angeboten. 🏘️

Außerdem bieten wir im Frühsommer 2026 erstmals das zweitägige Online-Seminar „Rechtliche Rahmenbedingungen für Betreiber von Kläranlagen“ an. ⚖️

Im Fokus wird aber auch in diesem Jahr die Veranstaltung stehen, mit der alles begann: die BHKW-Jahreskonferenz. Der BHKW-Branchentreff, der in diesem Jahr am 15./16. April 2026 stattfinden wird – natürlich im Dresdner Kongresszentrum. 🎤🏛️

Im Informationsbereich wird das BHKW-Infozentrum selbstverständlich weiterbetrieben. Hauptinformationsseite wird aber ab Frühjahr 2026 der Wärmewende.Coach – ergänzt durch den Wasserstoff.Guru und im Rhetorikbereich durch unseren Webinarix. 🌡️⚡🗣️

 

Wir freuen uns, diese außergewöhnliche und manchmal auch herausfordernde Zeit der Energie- und Wärmewende gemeinsam mit Ihnen zu meistern und Sie dabei begleiten zu dürfen. 💚🤝🌍

Energie- und Stromsteuergesetz – Zeitplan bis zur Novelle

Wir haben für Sie den Zeitplan für das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes (Drittes Gesetz zur Änderung) – mit allen relevanten Terminen und Schritten zusammengestellt:

 

🧾 1. Referentenentwurf & Konsultation

  • 23. Juli 2025: Veröffentlichung des Referentenentwurfs durch das Bundesfinanzministerium mit Begleitung der Verbände-Konsultation bis 13. August 2025.

 

🏛️ 2. Bundestag – Erste Lesung & Ausschussüberweisung

  • 9. Oktober 2025: Erste Lesung im Bundestag. Der Entwurf wurde an die federführenden Ausschüsse – insbesondere den Finanzausschuss – überwiesen.

 

🛠️ 3. Ausschussberatung

  • Zwischen Oktober und Mitte/Ende November 2025: Beratung und eventuell Anhörungen im Finanzausschuss. Die genaue Terminierung orientiert sich am Ausschusskalender, üblicherweise innerhalb weniger Wochen nach Einbringung.

 

🗣️ 4. Bundestag – Zweite & Dritte Lesung

  • Erwartet zwischen Ende November und Anfang Dezember 2025:
    • Zweite Lesung: Diskussion von Änderungsanträgen und Debatte.
    • Dritte Lesung & Schlussabstimmung: Voraussichtlich im selben Zeitrahmen noch deutlich vor der Weihnachtspause möglich.
      Ziel: Sicherstellung des fristgerechten Abschlusses vor Jahresende, da das Gesetz zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll.

🗳️ 5. Bundesrat – Stellungnahme & Plenarsitzung

  • 5. September 2025: Eingabe der Drucksache 427/25 im Bundesrat.
  • 17. Oktober 2025: 1058. Bundesratssitzung mit Stellungnahme zum Gesetzentwurf.
  • Nach der Stellungnahme: Ggf. Anpassung durch Bundesregierung, Überführung zurück in den Bundestag (ggf. verkürzt über Zustimmungsgesetz-Modus).

 

🏁 6. Bundespräsident & Inkrafttreten

  • Nach Bundesrats-Zustimmung (Zustimmungsgesetz) folgt kurzfristig die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten.
  • Geplanter Inkrafttreten:
    1. Januar 2026 – als festgelegter Starttermin zur Weiterführung der Stromsteuerentlastung.

 

🧩 Fazit

Das Gesetzgebungsverfahren verläuft auch aufgrund der im Jahre 2024 geleisteten Vorarbeiten  recht zügig:
Innerhalb von rund fünf Monaten vom Referentenentwurf im Juli bis zur geplanten Inkraftsetzung Anfang Januar.

Jetzt noch Förderung sichern – Wärmepumpen-Schulungen mit bis zu 5.000 € bezuschussen lassen!

Nur noch bis zum 30. September 2025 haben Unternehmen die Möglichkeit, sich eine attraktive Förderung für Schulungen im Bereich Wärmepumpen zu sichern. Nutzen Sie die Chance – einfach beantragen, später teilnehmen!

 

💶 Was wird gefördert?

  • 250 € pro Schulungstag und Teilnehmer
  • Bis zu 5.000 € Förderung pro Unternehmen
  • Gefördert durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

 

📅 Flexibel bleiben – 12 Monate Zeit für die Teilnahme

Nach erfolgreicher Antragstellung haben Sie ein ganzes Jahr Zeit, um an einem Seminar teilzunehmen. So können Sie die Schulung optimal in Ihre Personalplanung integrieren.

 

🛠️ Empfohlene Schulung: Planung von Wärmepumpen nach VDI 4645 (PE)

Wir empfehlen besonders den Kurs Planung von Wärmepumpen VDI 4645 (PE) – praxisnah, anerkannt und förderfähig.

👉 Mehr Infos im Bericht auf energie.events
👉Schritt-für-Schritt-Anleitung für den BAW-Förderantrag auf YouTube:
📺 Jetzt Video ansehen: https://youtu.be/hzSBGo1W1-M?si=Hq5Ks9teIMPj3pQd

 

🧑‍🏫 Erfolgreicher Start der VDI-Sachverständigenschulung

Am 16. und 17. September 2025 fand erstmals unsere neue Sachverständigenschulung zur Planung und Errichtung von Wärmepumpen nach VDI 4645 (PE) statt.

  • 👥11 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
  • Bewertung: 9,2 von 10 Punkten
  • 📍Intensives 2-Tages-Seminar mit hohem Praxisbezug

📆 Nächste Termine:

Jetzt anmelden und von der Förderung profitieren!

 

⏱️ Schnelle Bearbeitung durch das BAFA

Aktuell liegt die Bearbeitungszeit bei unter zwei Wochen, sofern alle Unterlagen vollständig eingereicht werden.
🔗LinkedIn-Post zur Bearbeitungsdauer ansehen

 

✅ So einfach geht’s – Ihre nächsten Schritte

  1. Förderantrag stellen bei der BAFA über das BAW-Programm
  2. Seminar auswählen (z. B. VDI 4645)
  3. Teilnahme innerhalb von 12 Monaten
  4. Förderung erhalten und Know-how sichern

 

📞 Noch Fragen?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl des passenden Seminars oder bei der Antragstellung.
Jetzt Kontakt aufnehmen und Förderung sichern!

VDI 4645 Sachverständigenschulung besuchen und dafür quasi noch Geld erhalten

Ja – das klingt erst einmal komisch:
Ein zweitägiges Online-Seminar besuchen und dafür quasi noch Geld bekommen?

Aber genau so könnte es sein, wenn Sie unser Seminar
Planung von Wärmepumpen – Sachverständigenschulung nach VDI 4645 (PE) buchen.

 

🏆 Förderung sichern – Seminar buchen

Wenn Sie bis zum 30. September 2025 einen Förderantrag gemäß
Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) stellen, profitieren Sie davon, dass Sie ein Jahr Zeit haben, um nach Erhalt des Bescheids eines unserer VDI 4645-Seminare zu buchen. Bis zu 5.000 Euro pro Unternehmen stehen im Fördertopf für Sie zur Verfügung – 250,- Euro pro Schulungstag.

Die Dauer bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheids kann derzeit auf eine Bearbeitungszeit von ca. 6–8 Wochen terminiert werden.

 

📅 Seminartermine zur Auswahl

Termin Empfehlung
16./17. September 2025 Für alle mit bereits vorliegendem Zuwendungsbescheid oder kurzfristiger Zusage
18./19. November 2025 Für Antragsteller in den nächsten 2–3 Wochen
21./22. Januar 2026 Für Antragsteller Ende September – mit Sicherheitspuffer

Weitere Termine ab März/April 2026 folgen.

 

💰 Warum „Geld bekommen“? – Ihre Vorteile im Überblick

Lassen Sie uns das kurz und prägnant erläutern – am Beispiel einer Mitarbeiterin aus dem mittelständischen Bereich (Preiskategorie 2).

Position Betrag
Seminarpreis 900 € netto
Rabatt für treue Kundinnen und Kunden –100 € netto
BAW-Förderung (2 Tage à 250 €) – 500 € netto
Effektive Kosten 300–400 €

Zusätzlich erhalten Sie:

  • ✅ Prüfungsanmeldung im Wert von 80,- €
  • ✅ Sonderdruck der VDI-Richtlinien im Wert von ca. 400,- €

➡️ Unterm Strich: Sie erhalten quasi noch Geld bei der Buchung des Seminars – profitieren finanziell und inhaltlich!

 

🎓 Zusatzinhalte inklusive

Wir bieten exklusiv drei umfangreiche Online-Vorseminare als Aufzeichnung an. Dies ermöglicht uns:

  • Vertiefung konkreter Fragestellungen beim Live-Seminar
  • Vermittlung von Zusatzwissen zu Blockheizkraftwerken (BHKW) und deren Kombination mit Wärmepumpen

 

📌 Jetzt Förderantrag stellen – Seminar später buchen

  • Antrag dauert nur 15–20 Minuten
  • Bis zu 10 Mitarbeitende förderfähig
  • Bis zu 5.000 € Fördersumme je Unternehmen möglich

🎥 Unser Erklärvideo zeigt Ihnen in 18 Minuten alles Wichtige zur Antragstellung – Schritt für Schritt.

 

👉 Jetzt handeln: Förderantrag stellen und Seminarplatz sichern!
Bei Fragen oder zur Buchung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Heizungsgesetz – die Unruhe bleibt

Am 29.09.2023 wird das GEG voraussichtlich im Deutschen Bundesrat beschlossen. Gesetzesänderungen werden aber bereits angekündigt. Kritik gibt es an dem Entwurf des Förderprogramms und beim Kommunalen Wärmeplan stockt es.

Wir blicken zurück auf eine Historie zum Fremdschämen, den High Noon im Bundestag und die Unruhe, die immer noch rund um das sogenannte Heizungsgesetz existiert – und damit Investitionsplanungen sehr schwierig macht.

Weitere Informationen erhalten Sie im ausführlichen Bericht Gebäudeenergiegesetz – die Unsicherheit bleibt im NEWS-Bereich des BHKW-Infozentrums.

Neues kostenloses Online-Seminar: Dampferzeugung in der Praxis

Neben der Warmwasser- und der Heißwasser-Bereitstellung existiert in vielen Bereichen auch die Notwendigkeit eines Dampfeinsatzes.

Dies gilt einerseits für industrielle Anwendungsfelder und andererseits auch für gewerbliche Bereiche oder die Sterilisation z. B. im Krankenhausbereich.
Eine Dampferzeugung ist einerseits geprägt von sicherheitsrelevanten Vorgaben (Druckgeräterichtlinie) und andererseits von dem Bestreben, auch Dampf effizient bereit zu stellen.

Kostenloses Online-Seminar des BHKW-Infozentrums

Alexander Saalbaum vom Unternehmen Aprovis wird in einem kostenlosen Online-Seminar am 13. Dezember 2021 die gesetzlichen Vorgaben, die Technik und die Auslegung einer Dampferzeugung darlegen. Das Online-Seminar beginnt am 13.12.2021 um 10:30 Uhr und endet gegen 12:00 Uhr.
Traditionell dauern die kostenlosen Online-Seminare des BHKW-Infozentrums aufgrund der zahlreichen Fragen eher 10-20 Minuten länger. Also planen Sie Ihre Mittagspause und Folge-Termine eher etwas später.

Dieses Online-Seminar feiert am 13. Dezember 2021 seine Premiere und wird wahrscheinlich noch einmal im Februar/März 2022 angeboten.

Das BHKW-Infozentrum bietet seit November 2020 kostenlose Online-Vorträge an. Die Vorträge werden von Referenten aus Unternehmen der BHKW- und Energiewende-Szene gehalten und weisen eine Dauer von 45 Minuten bis 100 Minuten auf.

Die 26 Veranstaltungen im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 wurden von 2.220 Teilnehmerinnen und Teilnehmer besucht. Die Veranstaltungen wurden durchschnittlich mit 8,9 von 10 Punkten bewertet.

Strombörsenpreise gehen durch die Decke

Als das BHKW-Infozentrum im Juli 2021 in dem Bericht Strombörsenpreise auf 12 Jahres-Hoch über die steigenden Strombörsenpreise berichtete, ahnte noch niemand, dass gerade einmal drei Monate später der durchschnittliche Quartalspreis noch einmal um mehr als 60% steigen würde.

In der Oktoberausgabe des Berichts zum KWK-Index musste das BHKW-Infozentrum nun zum ersten Mal die x-Achse auf 10 Cent/kWh erweitern – denn der Preis für den durchschnittlichen Grundlaststrom-Preis (Baseload) an der Strombörse erreichte im dritten Quartal 2021 ein noch nie zuvor dagewesenes Rekordhoch.

Nachdem im Juli und August 2021 die Strompreise an der Börse bereits auf einen Durchschnittspreis in Höhe von knapp über 8 Cent/kWh gestiegen sind, erfolgte im September eine wahre Strompreis-Explosion. Im September 2021 betrug der Durchschnittspreis je Kilowattstunde Strom an der Strombörse fast 13 Cent.

Dies führt dazu, dass der KWK-Index erstmalig über 9 Cent/kWh steigt – und zwar deutlich. Der genaue Wert des KWK-Index (üblicher Preis) im dritten Quartal beträgt 9,714 Cent/kWh (https://www.bhkw-infozentrum.de/wirtschaftlichkeit-bhkw-kwk/ueblicher_preis_bhkw.html).

Anzahl der negativen Strompreise reduzieren sich

Auch die Anzahl der negativen Stundenkontrakte hat sich im dritten Quartal 2021 gegenüber den vorangegangenen Jahren deutlich reduziert. Wurden im dritten Quartal 2019 noch 26 und im Jahre 2020 sogar 34 negative Strompreise erfasst, waren es im Zeitraum Juli bis September 2021 des Jahres 2021 lediglich 22 negative Stundenkontrakte.

Mini-KWK-Betreiber sollten Abrechnung der Netzbetreiber überprüfen

Betreiber von Mini-BHKW-Anlagen erhielten in den letzten Monaten die Abrechnung für die KWK-Förderung und die Stromvergütung des Jahres 2020. Viele Betreiberinnen und Betreiber dieser kleinen KWK-Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung mussten erstaunt feststellen, dass von den Netzbetreibern Strafzahlungen (Pönalen) auf die gewährten KWK-Zuschlagszahlungen in Rechnung gestellt wurden. Dies wurde mit der fehlenden Meldung der produzierten Strommengen zu Zeiten negativer Stundenkontrakte oder Nullwerte an der Strombörse begründet.
Je nach Anlagenleistung liegen diese Abzüge im dreistelligen oder unteren vierstelligen Euro-Bereich.

Auch Frau Müller wurde von dieser Abrechnung überrascht. Angesichts der Neuregelung im KWK-Gesetz 2020/2021 ging sie davon aus, dass alle Betreiberinnen und Betreiber von KWK-Anlagen bis 50 kW – unabhängig vom Inbetriebnahmezeitpunkt – spätestens seit dem Abrechnungsjahr 2020 von der Meldepflicht befreit wären. Dies ist so im §35 Abs. 16 Satz 5 KWKG 2020 verankert.

Problemfall Inkrafttreten des KWKG

Zum Zeitpunkt der Abrechnung, die meist im April bis Juni erfolgte, war das KWK-Gesetz 2020 aber noch nicht beihilferechtlich von der Europäischen Kommission genehmigt.
Viele Netzbetreiber gingen daher den aus ihrer Sicht rechtsicheren Weg und zogen die gemeldeten negativen Stunden von den Vergütungen ab oder berechneten eine Strafzahlung (Pönale) wegen nicht erfolgter Jahresmeldung.

Mit der beihilferechtlichen Genehmigung des KWKG 2020 sowie dem Inkrafttreten des neuen KWK-Gesetzes am 27. Juli 2021 bestehen nun keinerlei Bedenken mehr an der Rechtmäßigkeit der neuen Regelung – also dem Entfall der Meldepflicht und dem Entfall des Abzugs für Strommengen zu Zeiten negativer Stundenkontrakten.

Für die Netzbetreiber, die eine Pönale erhoben haben, bedeutet dies, dass nun die gesamte Abrechnung korrigiert werden muss.

Pönale zurückholen

Es stellt sich nun die Frage, wie und wann die Netzbetreiber die zu Unrecht für das Jahr 2020 einbehaltenen Pönalen oder einbehaltenen Zuschlagszahlungen wieder zurückerstatten. Erfolgt dies automatisch für alle für das Jahr 2020 in Rechnung gestellte Pönalen wegen der (nicht mehr notwendigen) fehlenden Jahresmeldung der produzierten Strommengen zu Zeiten negativer Stundenkontrakte oder Nullwerte? Oder müssen die Betreiberinnen und Betreiber von Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW in dieser Angelegenheit aktiv werden?

Das BHKW-Infozentrum rät allen Betreiberinnen und Betreibern von Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung, die Abrechnung des Netzbetreibers zu überprüfen (https://www.bhkw-infozentrum.de/bhkw-news/51800_Mini-KWK-Betreiber-sollten-Abrechnung-der-Netzbetreiber-fuer-2020-ueberpruefen.html).
Sollten in dieser Rechnung Abzüge aufgrund einer Stromproduktion zu negativen Stundenkontrakten oder einer nicht abgegebenen Jahresmeldung dieser Strommengen enthalten sein, sollte umgehend die Netzbetreiber in dieser Angelegenheit kontaktiert werden.

Gruselig – Droht 100%-ige EEG-Umlage auf KWK-Eigenstromverwendung?

Die KWK-Leistungsklasse über 1 MW bis 10 MW elektrischer Leistung soll gemäß Kabinettsentwurf zum EEG 2021 für die Strommengen über 3.500 Vollbenutzungsstunden wieder mit einer erhöhten EEG-Umlage bei Eigenstromverwendung belastet werden.

Eigentlich war diese Regelung aus dem Jahre 2018 bereits „abgeschafft“ worden. Nun erfährt diese für KWK-Anlagen wirtschaftlich hochproblematische Regelung eine überraschende Wiederbelebung.

Weiter Informationen erhalten Interessierte im Bericht „Kommt die höhere EEG-Umlage für mittelgroße KWK-Anlagen wieder?„. Diskutieren Sie mit auf dem Forum.