Mythos Bestandsschutz – wichtige Regelungen der EEG-Umlage

Eine der wichtigsten administrativen Fragestellungen für Betreiber von PV- und BHKW-Anlagen stellen die Bestimmungen der EEG-Umlage dar. Müssen Betreiber von BHKW-Anlagen EEG-Umlage abführen? Wann gilt ein Bestandsschutz und gilt dieser auch für die Stromlieferung an Dritte?

Neues Informations-Format im FAQ-Bereich

Der neue FAQ-Bericht des BHKW-Infozentrums widmet sich der Frage, ob es einen Bestandsschutz für BHKW- und PV-Anlagen mit Entfall der EEG-Umlage bei Stromlieferung an Dritte gibt.

In einem Interview mit Frau Dr. Herms und Herrn Dr. Richter von der prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft werden Fragen rund um die EEG-Umlage geklärt und ob ein Bestandsschutz auch für die Stromlieferung an Dritte gilt.

Weitere Informationen erhalten Interessierte im Bericht „Gibt es einen Bestandsschutz für BHKW-Anlagen mit Entfall der EEG-Umlage bei Stromlieferung an Dritte?“ im FAQ-Bereich des BHKW-Infozentrums.

Die Vorgaben der EEG-Umlage für Betreiber von KWK- und EE-Anlagen werden insbesondere im eintägigen Intensivseminar „EEG-Umlage – Bestimmungen für BHKW- und PV-Anlagenbetreiber“ praxisnah erläutert. Aber auch in den zweitägigen Intensivseminaren „Rechtliche Rahmenbedingungen für KWK-Anlagenbetreiber“ und „Administration bei Anmeldung und Betrieb von KWK-Anlagen“ werden die Bestimmungen der EEG-Umlage ausführlicher erläutert. Weiterhin spielt die EEG-Umlage auch eine wichtige Rolle bei dem neuen eintägigen Seminar „Optimierter Betrieb von BHKW-Anlagen„, das sich mit der Administration der Meldepflichten und der technischen Optimierung für Blockheizkraftwerke bis 100 kW elektrischer Leistung befasst.

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