Neben dem bisherigen GEG-Planerseminar bietet BHKW-Consult ab Juni zwei neue Halbtages-Seminare zu Spezialthemen rund um das Gebäudeenergiegesetz an:
- Aktuelle rechtliche Fragestellungen rund um GEG, BEG und BEW
- Gebäudeenergiegesetz heute und morgen – so werden Ihre Gebäude klimaneutral
- Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an die Gebäudeautomation
1. Aktuelle rechtliche Fragestellungen rund um GEG, BEG und BEW
Das neue Intensivseminar „Aktuelle rechtliche Fragestellungen rund um GEG, BEG und BEW“ behandelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die Regelungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) aus juristischer Sicht.
Der Fokus beim Gebäudeenergiegesetz wird ausschließlich auf die gesetzlichen Regelungen zum Einsatz von Wärmeerzeugern (§§ 71 ff.) gelegt. Außerdem wird sich der Vortrag mit der Administration/Kontrolle des GEG befassen. Typische Fragestellungen in diesem Bereich werden praxisnah erläutert.
Im zweiten Vortrag geht es um das Wärmeplanungsgesetz, die Verknüpfung zum GEG und die Vorgaben für Wärmenetzbetreiber. Weiterhin werden die Vorgaben für Betreiber von Wasserstoff-Vorranggebieter erläutert.
Eine ausführliche Betrachtung der Förderung nach BEW und BEG schließt das Intensivseminar ab.
Im Fokus stehen praxisnahe Informationen über aktuelle (rechtliche) Fragestellungen, die derzeit vorrangig auftreten.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer können vor der Veranstaltung außerdem (allgemeine) Fragen zum Gebäudeenergiegesetz und den Förderprogrammen einreichen. Da es sich um ein Seminar und keine Rechtsberatung handelt, können fallbezogene Fragestellungen nicht konkret behandelt werden.
Ehemalige Teilnehmerinnen und Teilnehmer des GEG-Planerseminares erhalten einen Sonderrabatt bei Buchung des GEG-Rechtsseminars. Das erste Online-Seminar findet am 11. Juni 2024 statt.
2. Gebäudeenergiegesetz heute und morgen – so werden Ihre Gebäude klimaneutral
Am 15. Mai 2024 findet zum dritten Mal in diesem Jahr das BHKW-Consult-Planungsseminar zum Gebäudeenergiegesetz statt.
Dieses Seminar bietet die Möglichkeit, sich umfassend über das Gebäudeenergiegesetz und hierbei insbesondere die Neuregelungen bei den Wärmeerzeugern zu informieren.
3. Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an die Gebäudeautomation
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt Mindestanforderungen an die Gebäudeautomation im Nichtwohngebäude fest. Nichtwohngebäude, die bereits im Bestand und mit einer Heizung oder Klimaanlage von über 290 kW ausgestattet sind, müssen bis Ende 2024 mit einem Gebäudeautomatisierungssystem des Grades B oder besser sowie einer Energieüberwachungstechnik ausgestattet werden.
Aber was bedeuten diese Vorschriften konkret und wie können diese umgesetzt werden?
Das neu konzipierte Intensivseminar „Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz an die Gebäudeautomation“ vermittelt eine Übersicht über die gesetzlichen Anforderungen und beschäftigt sich mit den konkreten Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes. Es werden die Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Außerdem werden Tipps und Vorlagen zur Umsetzung in der Praxis gegeben.
Die erste Veranstaltung dieser neuen Veranstaltungsreihe findet am 03. Juni 2024 statt.