Die Zeit ist reif. Reif für den Start der Präsenzseminare – und reif für die Energie- und Wärmewende in der Wohnungswirtschaft.
Jedoch unterliegen energiewirtschaftliche Projekte einer Vielzahl gesetzlicher Rahmenbedingungen. Insbesondere in der Wohnungswirtschaft sind viele rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Dazu zählen
- das Mieterstromgesetz,
- die neue Heizkostenverordnung sowie FFVAV,
- das aktuelle KWK-Gesetz,
- das Energie- und Stromsteuergesetz
- das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz sowie
- die aktuellen Vorgaben zur EEG-Umlage
Diese haben BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum in einer einmaligen Veranstaltung zusammengestellt, welche als kleine Fachkonferenz in großen Konferenzsälen angeboten wird – ähnlich den erfolgreichen „Corona-Spezial“-Veranstaltungen im Sommer 2020.
Fokus auf PV-Anlagen und Blockheizkraftwerke
Der Fokus des zweitägigen Präsenz-Seminars am 07./08. April 2022 in Magdeburg liegt in einer Leistungsgröße für BHKW-Anlagen bis 250 kW und PV-Anlagen bis maximal 100 kW elektrischer Leistung. Dies ermöglicht den Referenten, sich stärker auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zu konzentrieren, die für einen BHKW- und PV-Einsatz in der Wohnungswirtschaft relevant sind.
Der erste Konferenztag befasst sich mit den Regelungen des Mieterstromgesetzes, der neuen Heizkostenverordnung samt FFVAV sowie dem KWK-Gesetz. Außerdem wird kurz auf die Bestimmungen der EEG-Umlage eingegangen.
Am zweiten Tag stehen die Regelungen des Energie- und Stromsteuergesetzes sowie des BEHG im Fokus. Am Ende des zweiten Tages werden die administrativen Vorgaben sowie einige Beispiele aufgezeigt.
Praxisnah berichten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Sozietät Becker-Büttner-Held sowie Markus Gailfuß von BHKW-Consult über die aktuellen gesetzlichen Auflagen und fokussieren sich dabei auf jene, die für die Wohnungswirtschaft besonders relevant sind.