Strom- und Wärmeversorgung in Mehrfamilienhäusern und Quartieren
In der Wohnungswirtschaft sind viele rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Dazu zählen
- das Mieterstromgesetz,
- die neu geplante Heizkostenverordnung,
- das novellierte KWK-Gesetz,
- das Energie- und Stromsteuergesetz
- das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz sowie
- die aktuellen Vorgaben zur EEG-Umlage
Diese haben wir nun in einer einmaligen Veranstaltung zusammengestellt, welche als kleine Fachkonferenz in großen Konferenzsälen angeboten wird – ähnlich den erfolgreichen „Corona-Spezial“-Veranstaltungen im Sommer 2020.
Der Fokus liegt in einer Leistungsgröße für BHKW-Anlagen bis 250 kW und PV-Anlagen bis maximal 100 kW elektrischer Leistung. Dies ermöglicht den Referenten, sich stärker auf die rechtlichen Rahmenbedigungen zu konzentrieren, die für einen BHKW- und PV-Einsatz in der Wohnungswirtschaft relevant sind.
Der erste Konferenztag befasst sich mit den Regelungen des Mieterstromgesetzes, der neu geplanten Heizkostenverordnung sowie dem KWK-Gesetz. Außerdem wird kurz auf die Bestimmungen der EEG-Umlage eingegangen.
Am zweiten Tag stehen die Regelungen des Energie- und Stromsteuergesetzes sowie des BEHG im Fokus. Am Ende des zweiten Tages werden die administrativen Vorgaben sowie einige Beispiele aufgezeigt.
Praxisnah berichten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Sozietät Becker-Büttner-Held sowie Markus Gailfuß von BHKW-Consult über die aktuellen gesetzlichen Auflagen und fokussieren sich dabei auf jene, die für die Wohnungswirtschaft besonders relevant sind.
In der Wohnungswirtschaft sind viele rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Dazu zählen
- das Mieterstromgesetz,
- die neu geplante Heizkostenverordnung,
- das novellierte KWK-Gesetz,
- das Energie- und Stromsteuergesetz
- das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz sowie
- die aktuellen Vorgaben zur EEG-Umlage
Diese haben wir nun in einer einmaligen Veranstaltung zusammengestellt, welche als kleine Fachkonferenz in großen Konferenzsälen angeboten wird – ähnlich den erfolgreichen „Corona-Spezial“-Veranstaltungen im Sommer 2020.
Der Fokus liegt in einer Leistungsgröße für BHKW-Anlagen bis 250 kW und PV-Anlagen bis maximal 100 kW elektrischer Leistung. Dies ermöglicht den Referenten, sich stärker auf die rechtlichen Rahmenbedigungen zu konzentrieren, die für einen BHKW- und PV-Einsatz in der Wohnungswirtschaft relevant sind.
Der erste Konferenztag befasst sich mit den Regelungen des Mieterstromgesetzes, der neu geplanten Heizkostenverordnung sowie dem KWK-Gesetz. Außerdem wird kurz auf die Bestimmungen der EEG-Umlage eingegangen.
Am zweiten Tag stehen die Regelungen des Energie- und Stromsteuergesetzes sowie des BEHG im Fokus. Am Ende des zweiten Tages werden die administrativen Vorgaben sowie einige Beispiele aufgezeigt.
Praxisnah berichten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Sozietät Becker-Büttner-Held sowie Markus Gailfuß von BHKW-Consult über die aktuellen gesetzlichen Auflagen und fokussieren sich dabei auf jene, die für die Wohnungswirtschaft besonders relevant sind.
OVO - Online-VOrseminar
In einem aufgezeichneten Online-Vortrag über 30 – 40 Minuten werden im Vorfeld des Seminars die Themenfelder
- Begrifflichkeiten
- Definitionen
behandelt.
Das Vorseminar steht ca. 5 Tage vor dem Seminar zu frei wählbaren Terminen zum Abruf zur Verfügung. Hierfür erhalten die Teilnehmer*innen einen Teilnahmelink für eine GoToWebinar-Veranstaltung.
Die im Vorseminar besprochenen Themenfelder tragen zum Verständnis der Inhalte der Veranstaltung wesentlich bei. Daher raten wir zur Teilnahme an dem vorgeschalteten Online-Vortrag.
Lernziele
- Mieterstromgesetz
- Stromabrechnung und Heizkosten-Verordnung
- KWK-Gesetz
- EEG-Umlage
- Energiesteuer
- Stromsteuer
- Brennstoffemissionshandelsgesetz
- Administration und Beispiele
Zielgruppe
Die Weiterbildungsveranstaltung richtet sich an BHKW-Anlagenbetreiber, Ingenieurbüros, Unternehmens und Energieberater, BHKW-Anbieter, Contractoren, Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerke, Stromnetzbetreiber, Energieagenturen, Wissenschaftliche Institute, Banken und Versicherungen, Behörden und alle KWK-Interessierte.