Osterpaket bringt viele Veränderungen in der Energiewirtschaft

Novelliertes KWK-Gesetz, Novelle des EEG sowie neues Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG)

Das am 06. April 2022 im Bundeskabinett beschlossene Osterpaket besteht aus 56 Einzelgesetzen und Maßnahmen. Den größten Anteil machen Änderungen der Vorgaben für die erneuerbaren Energien aus, wobei darunter auch die Veränderungen hinsichtlich der EEG-Umlage fallen. Außerdem enthält das Osterpaket Änderungen zum KWK-Gesetz sowie dem Energiewirtschaftsgesetz und einen Entwurf zum KWKG 2023.

BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum informieren ab Mitte Mai in einem virtuellen Kompaktseminar über die aktuellen und geplanten KWK-relevanten Veränderungen.

Im Fokus des Online-Seminars stehen die beschlossenen und für den 1.1.2023 geplanten Veränderungen des KWK-Gesetzes. Außerdem werden die für Betreiber von KWK-Anlagen relevanten Anpassungen im EEG sowie dem Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) behandelt. Dazu zählen Neuregelungen bei der Förderung von Biomasse- und Biogas-Anlagen sowie die neuen Regelungen der EEG-Umlage.

Interessenten können Sie sich kompakt über die aktuellen gesetzlichen Veränderungen für KWK-Anlagen im Rahmen des Osterpaketes informieren.
Alle ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Seminare zum KWK-Gesetz oder den rechtlichen Rahmenbedingungen erhalten einen Sonderrabatt in Höhe von bis zu 33%.

Insgesamt vier Mal wird das Online Seminar Neue Regelungen für erneuerbare Energien und KWK-Anlagen – Energiewende-Osterpaketbis zur Sommerpause angeboten:

  • Dienstag, 17. Mai 2022
  • Mittwoch, 25. Mai 2022
  • Montag, 20. Juni 2022
  • Montag, 04. Juli 2022

Außerdem werden die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf BHKW-Anlagen in mehreren Vorträgen auf dem BHKW-Jahreskongress am 10./11. Mai 2022 in Köln thematisiert.

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