Neue Regelungen für Messung von Strom und die Kommunikation zwischen Erzeuger und Verbraucher ab 2025
Die Energiewende führt zu neuen Herausforderungen für Strom-Netze und die Informationstechnik zwischen Netzbetreibern, Verbrauchern und Betreibern von Stromerzeugungsanlagen. Politisch und rechtlich wird dieser Umbau mit dem „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ forciert. Obwohl bereits 2016 das Messstellenbetriebsgesetz in Kraft trat, blieb der Rollout intelligenter Messysteme aufgrund unterschiedlicher Ursachen aus.
In den letzten beiden Jahren wurden nun einige Gesetzespakete, wie zum Beispiel das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ (GNDEW), geschnürt, die das Ziel haben, die Digitalisierung der Energiewende zu forcieren.
Zentrales Ziel des neuen Gesetzes ist es, den Rollout zu ermöglichen und beschleunigt zu realisieren, Verfahren rund um den Rollout intelligenter Messsysteme zu entbürokratisieren und die Rechtssicherheit zu stärken. Gleichzeitig sollen Kosten zukunftsfest und gerechter verteilt, Markt und Wettbewerb angereizt, Kompetenzen zielgerichtet gebündelt und die Nachhaltigkeit gestärkt werden.
SmartMeter werden zukünftig auch eine große Rolle bei der Wärme-, der Gasabrechnung und der Abrechnung von Wasser haben. Außerdem nehmen moderne und intelligente Messeinrichtung eine wichtige Funktion bei der Umsetzung dynamischer Stromtarife ein, die ab 2025 angeboten werden müssen.
Dafür wurden in den letzten Monaten zahlreiche Veränderungen im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), im EEG sowie in der Ladesäulenverordnung vorgenommen.
Außerdem hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Dezember 2024 das aktualisierte Schutzprofil PP-0073 sowie die Technischen Richtlinien TR-03109-1 und TR-03116-3 für das Smart-Meter-Gateway (SMGW) veröffentlicht.
Das neue „Grundgesetz“ für das Messwesen regelt die Vorgaben für intelligente Messsysteme und die neuen Anforderungen an eine schnelle Umsetzung des Rollouts. Auch die Kostenaufteilung soll sich deutlich ändern.
Im Rahmen des Intensivseminars werden die neuen Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sowie die Auswirkungen des GNDEW ausführlich erläutert und auf die praxisrelevanten Fragestellungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben eingegangen.
Insbesondere Fragestellungen nach den rechtlichen Voraussetzungen, den regulatorischen sowie bilanziellen Vorgaben werden behandelt. Weiterhin wird es um die rechtssichere Gestaltung von Messstellenverträge gehen. Auch die Vorgaben nach § 14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe, Ladestation, Klimagerät und Speicher, die Strom aus dem Netz ziehen, werden in dem Seminar erläutert.
Das Intensivseminar wird von Dr. Michael Weise von der Sozietät Becker Büttner Held (BBH) gehalten.
Um eine individuelle und praxisnahe Veranstaltung gewährleisten zu können, ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt.