Neue Regelungen für Messung von Strom und die Kommunikation zwischen Erzeuger und Verbraucher seit Februar 2025
Die Energiewende führt zu neuen Herausforderungen für Strom-Netze und die Informationstechnik zwischen Netzbetreibern, Verbrauchern und Betreibern von Stromerzeugungsanlagen. Politisch und rechtlich wird dieser Umbau mit dem „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ forciert. Obwohl bereits 2016 das Messstellenbetriebsgesetz in Kraft trat, blieb der Rollout intelligenter Messysteme aufgrund unterschiedlicher Ursachen aus.
In den letzten beiden Jahren wurden nun einige Gesetzespakete, wie zum Beispiel das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ (GNDEW), geschnürt, um die Digitalisierung der Energiewende zu forcieren. Im Februar 2025 wurde „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ nochmals maßgeblich verändert. Dafür wurden in den letzten Monaten zahlreiche Veränderungen im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), im EEG sowie in der Ladesäulenverordnung vorgenommen.
Zentrales Ziel des neuen Gesetzes ist es, den Rollout zu ermöglichen und beschleunigt zu realisieren, Verfahren rund um den Rollout intelligenter Messsysteme zu entbürokratisieren und die Rechtssicherheit zu stärken. Gleichzeitig sollen Kosten zukunftsfest und gerechter verteilt, Markt und Wettbewerb angereizt, Kompetenzen zielgerichtet gebündelt und die Nachhaltigkeit gestärkt werden. Außerdem steht nicht mehr nur das intelligente Messen, sondern das Steuerungssystem zur Begrenzung der Einspeisespitzen im Zentrum des Rollouts.
Außerdem hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Dezember 2024 das aktualisierte Schutzprofil PP-0073 sowie die Technischen Richtlinien TR-03109-1 und TR-03116-3 für das Smart-Meter-Gateway (SMGW) veröffentlicht.
SmartMeter werden zukünftig auch eine große Rolle bei der Wärme-, der Gasabrechnung und der Abrechnung von Wasser haben. Außerdem nehmen moderne und intelligente Messeinrichtung eine wichtige Funktion bei der Umsetzung dynamischer Stromtarife ein, die ab 2025 angeboten werden müssen.
Das neue „Grundgesetz“ für das Messwesen regelt die Vorgaben für intelligente Messsysteme und die neuen Anforderungen an eine schnelle Umsetzung des Rollouts. Auch die Kostenaufteilung hat sich deutlich verändert.
Im Rahmen des Intensivseminars werden die neuen Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sowie die Auswirkungen des GNDEW ausführlich erläutert und auf die praxisrelevanten Fragestellungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben eingegangen.
Insbesondere Fragestellungen nach den rechtlichen Voraussetzungen, den regulatorischen sowie bilanziellen Vorgaben werden behandelt. Weiterhin wird es um die rechtssichere Gestaltung von Messstellenverträge gehen. Auch die Vorgaben nach § 14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe, Ladestation, Klimagerät und Speicher, die Strom aus dem Netz ziehen, werden in dem Seminar erläutert.
Im Rahmen des Webinars werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Hilfestellungen gegeben, um alle Änderungen praxistauglich umsetzen können. Neben den technischen und den gesetzlichen Regeln werden auch die möglichen Wirkungen, für die damit verbundenen Geschäftsmodelle (wie z.B. bidirektionales Laden oder dynamische Tarife) besprochen.
Das Intensivseminar wird von Dr. Michael Weise von der Sozietät Becker Büttner Held (BBH) gehalten.
Um eine individuelle und praxisnahe Veranstaltung gewährleisten zu können, ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt.