Veranstaltungsort
Mittlerer Pfad 25 – 27
70499 Stuttgart
E-Mail: info@histuttgart.de
Webseite: www.histuttgart.de/
Ausstattung: WLAN, Wellness, Fitness, Parkhaus/Parkplätze (k. A.)
Zur Anfahrtsbeschreibung
Hotel-Informationen
Am 23. September wurde der Entwurf der Bundesregierung zum neuen KWK-Gesetz veröffentlicht. Ab Oktober 2015 soll das neue KWK-Gesetz im Deutschen Bundestag beraten werden und nach derzeitiger Planung zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Praxisnah werden die Rechtsanwälte Ulf Jacobshagen bzw. Dr. Markus Kachel von der Sozietät BeckerBüttner-Held sowie Markus Gailfuß von BHKW-Consult ausführlich über die neuen gesetzlichen Regelungen des KWK-Gesetzes sowie weitere KWK-relevante Fragestellungen berichten. Dabei werden praxisnah die Auswirkungen der neuen Regelungen erläutert und die Hintergründe offen gelegt. Die Referenten gehen gern auf Ihre spezifischen Fragen ein.
Zu den weiteren KWK-relevanten Fragestellungen gehören u. a. die EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung, die Direktvermarktung von KWK-Strom, Mieterstromkonzepte sowie die Wärmelieferverordnung. Hinsichtlich des neuen KWK-Gesetzes (KWKG 2016) werden beispielhafte Berechnungen der zukünftigen KWK-Förderung die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit dokumentieren. Die Administration des KWK-Gesetzes (Anmeldung, Zertifizierung, Meldepflichten) sowie weitere Fördermöglichkeiten wie das Mini-KWK-Impulsprogramm werden in einem weiteren Referentenbeitrag erläutert.
Am 6. November 2015 wurde der Entwurf der Bundesregierung in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt. In der ersten Dezemberwoche soll die zweite und dritte Lesung stattfinden und das neue KWK-Gesetz im Januar 2016 in Kraft treten. Bei dem KWKG 2016 handelt es sich um ein neues KWK-Gesetz und keine einfache Novellierung eines bestehenden Gesetzes.
An acht Terminen von November 2015 bis Januar 2016 bieten BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum Intensivseminare zu diesem neuen KWK-Gesetz (KWKG 2016) an. Die Intensivseminare sind als Weiterbildungsmaßnahme zertifiziert.
Die Teilnehmerzahl ist jeweils auf 35-50 Personen begrenzt, um ein intensives Arbeiten gewährleisten zu können. Ausreichende Diskussionszeiten wurden bei der Konzeption der Veranstaltung berücksichtigt.
Aufgrund des großen Interesses mit bereits drei ausgebuchten Veranstaltungen ist eine möglichst frühzeitige Buchung ratsam.
Am 23. September wurde der Entwurf der Bundesregierung zum neuen KWK-Gesetz veröffentlicht. Ab Oktober 2015 soll das neue KWK-Gesetz im Deutschen Bundestag beraten werden und nach derzeitiger Planung zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Praxisnah werden die Rechtsanwälte Ulf Jacobshagen bzw. Dr. Markus Kachel von der Sozietät BeckerBüttner-Held sowie Markus Gailfuß von BHKW-Consult ausführlich über die neuen gesetzlichen Regelungen des KWK-Gesetzes sowie weitere KWK-relevante Fragestellungen berichten. Dabei werden praxisnah die Auswirkungen der neuen Regelungen erläutert und die Hintergründe offen gelegt. Die Referenten gehen gern auf Ihre spezifischen Fragen ein.
Zu den weiteren KWK-relevanten Fragestellungen gehören u. a. die EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung, die Direktvermarktung von KWK-Strom, Mieterstromkonzepte sowie die Wärmelieferverordnung. Hinsichtlich des neuen KWK-Gesetzes (KWKG 2016) werden beispielhafte Berechnungen der zukünftigen KWK-Förderung die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit dokumentieren. Die Administration des KWK-Gesetzes (Anmeldung, Zertifizierung, Meldepflichten) sowie weitere Fördermöglichkeiten wie das Mini-KWK-Impulsprogramm werden in einem weiteren Referentenbeitrag erläutert.
Am 6. November 2015 wurde der Entwurf der Bundesregierung in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt. In der ersten Dezemberwoche soll die zweite und dritte Lesung stattfinden und das neue KWK-Gesetz im Januar 2016 in Kraft treten. Bei dem KWKG 2016 handelt es sich um ein neues KWK-Gesetz und keine einfache Novellierung eines bestehenden Gesetzes.
An acht Terminen von November 2015 bis Januar 2016 bieten BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum Intensivseminare zu diesem neuen KWK-Gesetz (KWKG 2016) an. Die Intensivseminare sind als Weiterbildungsmaßnahme zertifiziert.
Die Teilnehmerzahl ist jeweils auf 35-50 Personen begrenzt, um ein intensives Arbeiten gewährleisten zu können. Ausreichende Diskussionszeiten wurden bei der Konzeption der Veranstaltung berücksichtigt.
Aufgrund des großen Interesses mit bereits drei ausgebuchten Veranstaltungen ist eine möglichst frühzeitige Buchung ratsam.