Diese Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gelten ab 2024
UPDATE – TERMINVERSCHIEBUNG
Diese Veranstaltung wird vom 05. Dezember 2023 auf Freitag, 15. Dezember, 10:00 Uhr bis 11:40 Uhr verschoben
Am 1.1.2024 wird das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft treten. Ist das ein Grund zur Panik – oder stellt dies auch für Gebäudeeigentümer eher eine Chance dar?.
Gerade Besitzerinnen und Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern sind angesichts der heftigen Diskussionen in den letzten Monaten verunsichert, was zukünftig noch erlaubt ist. Viel wurde insbesondere über die neuen Vorschriften der zukünftigen Heizungs-Technik geschrieben und heiß diskutiert – sehr vieles davon wurde (absichtlich) falsch dargestellt.
Wir schauen uns an, was nun drin steht im neuen „Heizungsgesetz“ und versuchen die neuen Regelungen praxisnah zu veranschaulichen.
Was kommt auf die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer zu?
Was muss bei Neubau-Projekten beachtet werden?
Welche Übergangslösungen existieren?
Wir wollen Ihnen eine Übersicht geben, was Sie beachten müssen und welche Chancen Sie aufgrund der Förderung in den nächsten Jahren haben.
Aber wir schauen auch auf die zahlreichen im Gesetz verankerten Pflichten.
Pflichten, die nicht nur für Gebäudeeigentümer bestehen sondern auch für Energieversorgungsunternehmen und Energiedienstleister, die ein Wärmenetz oder ein Gebäudenetz betreiben wollen.
Der Vortrag soll Ihnen einen umfassenden Überblick vermitteln, wobei wir an einigen Punkten auch ins Detail gehen werden. Anhand konkreter Beispiele wollen wir Ihnen das Grundkonzept vermitteln – und werden dabei auch mit einigen Vorurteilen rund um das Gebäudeenergiegesetz aufräumen.
Wenn Sie wissen wollen, was grundsätzlich für Sie ab 2024 gelten wird – oder ggf. auch nicht – sollten Sie diesen Vortrag anhören.
UPDATE – TERMINVERSCHIEBUNG
Diese Veranstaltung wird vom 05. Dezember 2023 auf Freitag, 15. Dezember, 10:00 Uhr bis 11:40 Uhr verschoben
Am 1.1.2024 wird das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft treten. Ist das ein Grund zur Panik – oder stellt dies auch für Gebäudeeigentümer eher eine Chance dar?.
Gerade Besitzerinnen und Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern sind angesichts der heftigen Diskussionen in den letzten Monaten verunsichert, was zukünftig noch erlaubt ist. Viel wurde insbesondere über die neuen Vorschriften der zukünftigen Heizungs-Technik geschrieben und heiß diskutiert – sehr vieles davon wurde (absichtlich) falsch dargestellt.
Wir schauen uns an, was nun drin steht im neuen „Heizungsgesetz“ und versuchen die neuen Regelungen praxisnah zu veranschaulichen.
Was kommt auf die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer zu?
Was muss bei Neubau-Projekten beachtet werden?
Welche Übergangslösungen existieren?
Wir wollen Ihnen eine Übersicht geben, was Sie beachten müssen und welche Chancen Sie aufgrund der Förderung in den nächsten Jahren haben.
Aber wir schauen auch auf die zahlreichen im Gesetz verankerten Pflichten.
Pflichten, die nicht nur für Gebäudeeigentümer bestehen sondern auch für Energieversorgungsunternehmen und Energiedienstleister, die ein Wärmenetz oder ein Gebäudenetz betreiben wollen.
Der Vortrag soll Ihnen einen umfassenden Überblick vermitteln, wobei wir an einigen Punkten auch ins Detail gehen werden. Anhand konkreter Beispiele wollen wir Ihnen das Grundkonzept vermitteln – und werden dabei auch mit einigen Vorurteilen rund um das Gebäudeenergiegesetz aufräumen.
Wenn Sie wissen wollen, was grundsätzlich für Sie ab 2024 gelten wird – oder ggf. auch nicht – sollten Sie diesen Vortrag anhören.
Teilnahmevoraussetzung / Lernniveau
Für das Webinar setzen wir die Plattform GoToWebinar ein. Sie erhalten 1-2 Tage vor dem Online-Seminar einen Link zum Einwählen über den Internetbrowser. Eine vorherige Registrierung bei GoToWebinar ist nicht notwendig.
Sie benötigen
- einen Computer, Laptop oder Tablet-PC oder Smartphone, wobei die Interaktivität bei einem Desktop-Computer oder Laptop am einfachsten zu realisieren ist. Für eine Teilnahme über ein Tablet oder Smartphone muss die App „GoToWebinar“ zwingend heruntergeladen werden. Ohne die App ist eine Teilnahme mit diesen Endgeräten nicht möglich. In der App stehen nicht alle Funktionen zur Verfügung.
- einen relativ schnellen (> 10 Mbit/s) und stabilen Internetanschluss.
- einen gängigen Browser (Google Chrome, Opera, Firefox, Microsoft Edge) in der aktuellen Version.
- Für die Sprachausgabe empfiehlt es sich am Endgerät Kopfhörer oder Lautsprecher anzuschließen.
- Für die sprachliche Interaktion benötigen Sie ein Mikrofon – ggf. als Headset. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Fragen mittels Chat zu stellen. Bewährt hat sich aber die direkte Sprach-Kommunikation.
Halten Sie zudem Stift und Papier bereit, um sich Notizen oder auftretende Fragen zu notieren.