UPDATE – TERMINVERSCHIEBUNG
Diese Veranstaltung wird vom 05. Dezember 2023 auf Freitag, 15. Dezember, 10:00 Uhr bis 11:40 Uhr verschoben
Am 1.1.2024 wird das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft treten. Ist das ein Grund zur Panik – oder stellt dies auch für Gebäudeeigentümer eher eine Chance dar?.
Gerade Besitzerinnen und Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern sind angesichts der heftigen Diskussionen in den letzten Monaten verunsichert, was zukünftig noch erlaubt ist. Viel wurde insbesondere über die neuen Vorschriften der zukünftigen Heizungs-Technik geschrieben und heiß diskutiert – sehr vieles davon wurde (absichtlich) falsch dargestellt.
Wir schauen uns an, was nun drin steht im neuen „Heizungsgesetz“ und versuchen die neuen Regelungen praxisnah zu veranschaulichen.
Was kommt auf die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer zu?
Was muss bei Neubau-Projekten beachtet werden?
Welche Übergangslösungen existieren?
Wir wollen Ihnen eine Übersicht geben, was Sie beachten müssen und welche Chancen Sie aufgrund der Förderung in den nächsten Jahren haben.
Aber wir schauen auch auf die zahlreichen im Gesetz verankerten Pflichten.
Pflichten, die nicht nur für Gebäudeeigentümer bestehen sondern auch für Energieversorgungsunternehmen und Energiedienstleister, die ein Wärmenetz oder ein Gebäudenetz betreiben wollen.
Der Vortrag soll Ihnen einen umfassenden Überblick vermitteln, wobei wir an einigen Punkten auch ins Detail gehen werden. Anhand konkreter Beispiele wollen wir Ihnen das Grundkonzept vermitteln – und werden dabei auch mit einigen Vorurteilen rund um das Gebäudeenergiegesetz aufräumen.
Wenn Sie wissen wollen, was grundsätzlich für Sie ab 2024 gelten wird – oder ggf. auch nicht – sollten Sie diesen Vortrag anhören.
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Diese Veranstaltung wird vom 05. Dezember 2023 auf Freitag, 15. Dezember, 10:00 Uhr bis 11:40 Uhr verschoben
Am 1.1.2024 wird das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft treten. Ist das ein Grund zur Panik – oder stellt dies auch für Gebäudeeigentümer eher eine Chance dar?.
Gerade Besitzerinnen und Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern sind angesichts der heftigen Diskussionen in den letzten Monaten verunsichert, was zukünftig noch erlaubt ist. Viel wurde insbesondere über die neuen Vorschriften der zukünftigen Heizungs-Technik geschrieben und heiß diskutiert – sehr vieles davon wurde (absichtlich) falsch dargestellt.
Wir schauen uns an, was nun drin steht im neuen „Heizungsgesetz“ und versuchen die neuen Regelungen praxisnah zu veranschaulichen.
Was kommt auf die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer zu?
Was muss bei Neubau-Projekten beachtet werden?
Welche Übergangslösungen existieren?
Wir wollen Ihnen eine Übersicht geben, was Sie beachten müssen und welche Chancen Sie aufgrund der Förderung in den nächsten Jahren haben.
Aber wir schauen auch auf die zahlreichen im Gesetz verankerten Pflichten.
Pflichten, die nicht nur für Gebäudeeigentümer bestehen sondern auch für Energieversorgungsunternehmen und Energiedienstleister, die ein Wärmenetz oder ein Gebäudenetz betreiben wollen.
Der Vortrag soll Ihnen einen umfassenden Überblick vermitteln, wobei wir an einigen Punkten auch ins Detail gehen werden. Anhand konkreter Beispiele wollen wir Ihnen das Grundkonzept vermitteln – und werden dabei auch mit einigen Vorurteilen rund um das Gebäudeenergiegesetz aufräumen.
Wenn Sie wissen wollen, was grundsätzlich für Sie ab 2024 gelten wird – oder ggf. auch nicht – sollten Sie diesen Vortrag anhören.