Online-Seminar - Technische Voraussetzungen
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Am 1. Januar 2021 trat das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft. Die Einführung der CO2-Bepreisung für Brennstoffe in Form eines nationalen Emissionszertifikatehandels ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung zur Erreichung ihrer Klimaziele für 2030.
Unter den neuen nationalen Zertifikatehandel fallen Emissionen fossiler Brennstoffe, die nicht über den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst sind. Dies sind in erster Linie solche in den Bereichen Mobilität und Wärme, gleichermaßen bei Unternehmen und Haushalten.
Dies wird erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit fossil betriebener Heizkessel und KWK-Anlagen haben. Die neue CO2-Bepreisung wirft aber auch sehr viele Fragestellungen rund um die konkrete Administration, die Abgrenzung zum Treibhausemissionshandelsgesetz sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Weitergabe der CO2-Bepreisung auf die Endkunden auf. Dies betrifft bei Wärmelieferverträgen und im Contracting-Bereich auch die notwendigen Veränderungen in den Preisgleitklauseln.
In einem fast vierstündigen Online-Seminar werden Fachanwälte von der Sozietät Becker Büttner Held ausführlich auf die Neuerungen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), den daraus resultierenden administrativen Vorgaben sowie den Auswirkungen für Wärmelieferanten und KWK-Anlagenbetreiber eingehen.
Um eine individuelle und praxisnahe Veranstaltung gewährleisten zu können, ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt. Dieses Seminar wird ein- bis zweimal pro Jahr angeboten.
Das Online-Seminar „Abrechnung von Wärme- und Stromlieferungen“ stellt das ideale Ergänzungsseminar zu der Veranstaltung „Brennstoffemissionshandelsgesetz 2021“ dar.
In einem dreistündigen Online-Seminar wird die Fachanwältin Juliane Kaspers von der Sozietät Becker Büttner Held ausführlich auf die Neuerungen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), den daraus resultierenden administrativen Vorgaben sowie den Auswirkungen für Wärmelieferanten und KWK-Anlagenbetreiber eingehen.
Die Weiterbildungsveranstaltung richtet sich an BHKW- und PV-Anlagenbetreiber, Ingenieurbüros, Unternehmens- und Energieberater, BHKW-Anbieter, PV-Anbieter, PV-Betreiber, Contractoren, Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerke, Stromnetzbetreiber, Energieagenturen, Wissenschaftliche Institute, Banken und Versicherungen, Behörden und alle KWK-/PV-Interessierte.