Am 1. Januar 2024 kommt die Pflicht zur Nutzung Erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung. Dann dürfen nur noch Heizungsvarianten eingebaut werden, die diese Bedingung erfüllen. Diese Regelung gilt nicht nur für Wohngebäude. Auch Eigentümer von Nichtwohngebäuden müssen zukünftig Bedingungen beim Einsatz der Heizsysteme beachten, sofern die Wärme zu Heizzwecken oder für die Trinkwarmwasserbereitstellung verwendet wird.
Aber welche Möglichkeiten existieren dann? Welche Regelungen gelten, wenn der alte Heizkessel nicht mehr funktioniert – und stimmt es wirklich, dass nach spätestens 20 Jahren eine Pflicht zum Austausch des Heizkessels besteht?
„Es gibt sehr viele offene Fragestellungen hinsichtlich der zukünftigen Wärmeversorgung unserer Gebäude“, so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum. Um diese Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen, wurde am 08. September erstmalig ein einstündiges Online-Seminar mit anschließender Frage- und Diskussionsrunde angeboten. Rund 90 Personen nahmen an dieser kostenlosen Informationsveranstaltung teil.
„Wir wollen über die angedachten gesetzlichen Vorgaben der Bundesregierung im Wärmebereich diskutieren“, so Markus Gailfuß. Welche Voraussetzungen müssen Gebäude-Eigentümerinnen und Gebäude-Eigentümer zukünftig erfüllen? Muss der Erdgas- bzw. Heizölkessel wirklich nach 20 Jahren ausgebaut werden? Wie lange dürfen Heizkessel, die vor dem Jahre 1996 eingebaut wurden, noch betrieben werden?
Eingegangen wird aber auch auf die Pflicht der Kommunen, bis zum Jahre 2026 kommunale Wärmepläne zu erstellen. Damit einher geht für Fernwärme-Versorger die Realisierung von Transformationspläne zu einer dekarbonisierten Fernwärmeversorgung.
Das kostenlose Online-Seminar wird noch einmal am 30. September 2022 von 10:00 Uhr bis 11:20 Uhr angeboten. Weitere Informationen erhalten Interessierte in der Rubrik „Kostenlose Online-Seminare“ der BHKW-Konferenz-Seite.