Mehr Moor-PV-Anlagen

Die gleichzeitige Nutzung wiedervernässter Moorböden für Klimaschutz und PV-Stromerzeugung wird unter dem Begriff Moor-PV zusammengefasst. Mit 880 GW Peakleistung ist das Potential beachtenswert aber welche rechtlichen Vorgaben existieren für Freiflächen-PV-Anlagen seit Januar 2024?

Moore bestehen aus kohlenstoffreichen Torfböden. Mit nur 5 Prozent Anteil an der Gesamtfläche Deutschlands stammen derzeit knapp 7 Prozent der Treibhausgasemissionen von entwässerten Moorböden. Sie sind vor allem in der norddeutschen Tiefebene und im Alpenvorland verbreitet und werden aktuell zu rund 70 Prozent landwirtschaftlich genutzt.

Zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 müssen Moore in Deutschland flächendeckend wiedervernässt werden. Die gleichzeitige Nutzung dieser Flächen für die Stromerzeugung kann die Wiedervernässung für Landwirtschaftsbetriebe attraktiver machen und gleichzeitig den Flächendruck beim Photovoltaik-Ausbau abmildern. Das technische Potential in Deutschland für Freiflächen-PV-Anlagen auf renaturierten Mooren wird gemäß dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme auf 440 GW bis 880 GW elektrischer Peakleistung abgeschätzt.

Moore als Standort besonderer Freiflächen-PV-Anlagen

Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen stehen derzeit im Fokus vieler Projektentwickler und kommunaler Entscheidungsträger.

Moor-PV bezeichnet die gleichzeitige Nutzung wiedervernässter Moorböden für Klimaschutz und PV-Stromerzeugung. Für die Doppelnutzung dürfen nur entwässerte und stark degradierte Flächen erschlossen werden, die derzeit landwirtschaftlich genutzt werden. Wertvolle Moore und Moorböden in sind hingegen für Moor-PV-Anlagen ausgenommen.

Die Konzeption, Planung und Realisierung einer Freiflächen-PV-Anlage ist rechtlich komplex. Dabei ist die Kenntnis vieler Rechtsbereiche notwendig – vom Planungsrecht über das Verwaltungsrecht und das Zivilrecht bis hin zu energierechtlichen Vorgaben.

Intensivseminar über Freiflächen-PV-Anlagen

Aus diesem Grund wurde ein eintägiges Intensivseminar konzipiert, welches die Bandbreite der gesetzlichen Rahmenbedingungen praxisnah darlegt.
Im Fokus standen dabei die unterschiedlichen Freiflächen-PV-Anlagen von der Anlage auf Wiesen oder Grünstreifen über Agri-PV-Anlagen in der Landwirtschaft oder Floating-PV-Anlagen auf Seen bis hin zu großflächigen PV-Anlagen zum Beispiel über Parkplätzen.

Thematisch werden die rechtlichen Aspekte des Energiewirtschaftsgesetz und des Erneuerbaren-Energien-Gesetz, die Vorgaben des Bauplanungsrechts und der Genehmigung, die zivilrechtlichen Bestimmungen sowie die Förderung und Vermarktung behandelt. Abschließend stehen Gemeinde- und Bürgerbeteiligungen im Fokus.

Um mehr Zeit für Fragestellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu haben, wurde vor wenigen Tagen ein rund einstündiges Online-Vorseminar aufgenommen. Dieses vermittelt ausführlich die grundlegenden Inhalte der Vorgaben und der Vermarktungs-Möglichkeiten im Erneuerbaren-Energien Gesetz (EEG).
Durch das Angebot eines Online-Vorseminars steht nun mehr Zeit für konkrete Fragestellungen und Diskussionen im Rahmen des eigentlichen Seminars zur Verfügung.

Zusatztermine wegen großer Nachfrage

Fast 30 Personen nahmen an dem ersten Online-Seminar über Freiflächen-PV-Anlagen am 11. Dezember 2023 teil. Vier Referentinnen und Referenten der Prometheus Rechtsanwalts-Gesellschaft aus Leipzig vermittelten die unterschiedlichen rechtlichen Aspekte.

Aufgrund der großen Nachfrage finden am 07. Februar 2024 sowie am 10. April 2024 weitere Online-Seminare zu Freiflächen-PV-Anlagen statt.

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