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Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse - Was ist zu beachten?
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Administration
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Energiewende
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Wirtschaftlichkeit
Rechtliche Rahmenbedingungen
GEG
Wärmeversorgung
Fernwärme

Quartiersversorgung
8.4
Weiterempfehlung: 93.3%

ø Präsentation: 8.8
ø Inhalte: 8.8

Intensivseminar

Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse - Was ist zu beachten?

Inhalt:

Die schnelle finanzielle Entlastung für Gas- und Wärmekunden führt derzeit zu vielen neuen Gesetze, die unverzüglich umzusetzen sind. Diese teilweise unausgereiften und komplexen Regelungen betreffen alle Energieversorgungsunternehmen (Strom und Gas) sowie alle Wärmelieferanten (u. a. Contractoren).

Zum 01. Januar 2023 wird rückwirkend die sogenannte Wärme- und Strompreisbremse in Kraft treten. Das so genannte Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) sieht dabei u. a. vor, dass der Wärmepreis für das Jahr 2023 für die Wärmekunden zu 80% bzw. 70% gedeckelt werden soll. Lediglich die restlichen Anteile sind zum vertraglich vereinbarten Wärmepreis weiter vom Wärmekunden zu zahlen. Auch hier muss der Lieferant in finanzielle Vorleistung gehen und erhält einen Erstattungsanspruch gegen den Staat – sofern er die im Gesetz genannten und vorgesehenen Regularien einhält.

Die Versorgungsunternehmen müssen die Abschläge spätestens im März 2023 auf Basis der gesetzlichen Vorgaben berechnen. Um die Einnahmeverluste auszugleichen, sind seitens der Lieferanten Anträge zu stellen, um eine Auszahlung durch die KfW zu erhalten.

Durch das so genannte Strompreisbremsegesetz (StromPBG) erfolgt im Jahre 2023 eine Deckelung des Strompreises. Außerdem sollen die so genannten kriegs- und krisenbedingten Überschusserlöse derjenigen Stromerzeuger, deren Strom über das Netz geliefert wird, „abgeschöpft“ werden. Dies betrifft auch Betreiber dezentraler Stromerzeugungs-Anlagen.

Die oben genannten Gesetze haben erhebliche Auswirkungen auf die Liquidität, die Verwaltung und die Abrechnung von Strom, Gas und Wärme.
Die Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben ist erforderlich, um finanzielle Schäden z. B. durch den Wegfall eines Erstattungsanspruchs zu vermeiden. Hinzu kommt die Problematik des extrem kurzen Zeitrahmens für eine rechtskonforme Umsetzung.

Im Rahmen des Kurzseminars werden auch typische Fallbeispiele für Mieterstrom-Lieferungen, Vermieter-Mieter-Verhältnisse, Contractoren sowie Sonderregelungen für Bildungsstätten, Industrie, etc. behandelt.

Abschließend werden zum Ende des Seminars kurz die Regelungen des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG), welche auch als Dezemberhilfe bezeichnet werden, besprochen. Dadurch sollen ggf. existierende administrative Unzulänglichkeiten verhindert und Pönalen oder nicht umsetzbare Erstattungs-Ansprüche verhindert werden.

Informieren Sie sich jetzt über die wichtigsten Regelungen der Energiepreisbremsen im Rahmen unseres Seminars.

Lernziele:

Fragestellungen, die im Rahmen des Kurzseminars behandelt werden:

  • Für wen gilt die Wärme-, Erdgas- und Strompreisbremse, die seit dem 1.1.2023 gilt?
  • Was ist im Rahmen dieser Neuregelung für Wärme-, Gas- und Stromlieferung im Jahre 2023 zu beachten?
  • Existieren Ausnahmefälle bei den gesetzlichen Regelungen für 2023?
  • Wie berechnet sich die Wärmepreisbremse?
  • Gilt die Wärmepreispremse für Contractoren und Energie-Dienstleister?
  • Welche Informationspflichten existieren und welche Termine müssen eingehalten werden?
  • Welche Pflichten müssen Wärmelieferanten, Strom- und Gasversorger erfüllen, um die gesetzlichen Neuregelungen im Jahre 2023 umzusetzen?
  • Wie und wann bekommt man die finanziellen Einbußen vom Staat wieder?
  • Welche Betreiber von Stromerzeugungsanlagen müssen mit einer Abschöpfung der sogenannten „Zufallsgewinne“ rechnen?
  • Welche Regelungen gelten für Mieterstrom-Projekte?
  • Welche Regelungen waren im Rahmen des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes – also der Dezemberhilfe zu beachten?
  • Welche Abrechnungsfehler bei der Dezemberhilfe sollten sie vermeiden?

Zielgruppen:

Das Seminar richtet sich an Architekten, Unternehmens- und Energieberater, BHKW-/KWK-Betreiber, BHKW-Anbieter, Contractoren, Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerke, Energieagenturen, wissenschaftliche Institute, Banken und Versicherungen, Behörden und alle KWK-Interessierte mit Vorkenntnissen.

Teilnahmevoraussetzung / Lernniveau:

Vorkenntnisse




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