Die energie- und stromsteuerlichen Regelungen sind in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen von besonderer Bedeutung. Daher ist eine ausreichende Kenntnis des Energie- und Stromsteuergesetzes, der jeweiligen Durchführungsverordnungen sowie der Verwaltungspraxis sowohl für Planer als auch Betreiber zwingend erforderlich.
Am 1. Juli 2019 trat das „Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften“ in Kraft. Damit einher gehen einige wichtige Änderungen insbesondere bei der Steuerbefreiung von KWK-Strom.
Das Intensivseminar zum Energie- und Stromsteuergesetz vermittelt strukturiert die Grundlagen, geht aber auch sehr intensiv auf Details ein. Dabei wird immer der Praxisbezug in den Mittelpunkt gestellt und konkrete Fälle, die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorgetragen werden, besprochen. Außerdem wird auf die Administration des Strom- und Energiesteuergesetzes eingegangen.
Um eine individuelle und praxisnahe Veranstaltung gewährleisten zu können, ist Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt. Es wurde ausreichend Zeit eingeplant, um auf die Fragestellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausführliche eingehen zu können.
Zielgruppe
Das Intensivseminar richtet sich an Planer von BHKW-Anlagen, BHKW-Betreiber, BHKW-Hersteller, Energieversorger und Contractoren.