Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes 2023/2024 an Wärmedämmung und zukünftige Heizungssysteme
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Am 01.01.2024 trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft.
Nach der Novellierung 2022, die sich im Wesentlichen mit Neubauten befasste, beinhaltet die neue Novellierung vor allem Anforderungen an Heizungsanlagen sowie Anforderungen an den Wärmeschutz von Nichtwohngebäuden. Als Instrument der Energie- und Klimaschutzpolitik enthält es wichtige Regelungen, um das Ziel des nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes in Deutschland bis zum Jahr 2045 zu realisieren.
Im Rahmen des im Oktober 2023 neu konzipierten Intensivseminars wird ein besonderer Fokus auf die Vorgaben an die Heizungstechnik gelegt.
Erfahren Sie mehr über diese aktuelle Rechtsgrundlage.
Als Referenten konnte hierfür Herr Brieden-Segler von der e&u energiebüro GmbH in Bielefeld gewonnen werden.
Der Referent erläutert Ihnen die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sowie die Bezüge zur kommunalen Wärmeplanung. Er veranschaulicht die Änderungen und Neuerungen gegenüber den bisherigen Regelungen und geht insbesondere auf die kommunalen Besonderheiten ein.
Sie erhalten praxistaugliche Tipps und Hinweise. Die im September 2023 beschlossenen Novellierungen des Gebäudeenergiegesetzes werden ebenso behandelt wie die in den kommenden Jahr zu erwartenden grundlegenden weiteren Anforderungen des EU, die diese im Rahmen des Planes zur Klimaneutralität ins Auge fasst.
Informieren Sie sich praxisnah und bringen Sie Ihr Wissen auf den aktuellen Stand.
Um eine individuelle und praxisnahe Veranstaltung gewährleisten zu können, ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt.
OVO - Online-VOrseminar
In einem Online-Vortrag über 40 Minuten werden im Vorfeld des Seminars die Themenfelder
- Klimaschutz und Hintergründe zum GEG
- Begriffs-Definitionen rund um EnEV, EEWärmeG und GEG
behandelt.
Die Vorseminare stehen ca. 5 Tage vor dem Seminar zu frei wählbaren Terminen zum Abruf zur Verfügung. Hierfür erhalten die Teilnehmer*innen einen Teilnahmelink für eine GoToWebinar-Veranstaltung.
Die im Vorseminar besprochenen Themenfelder tragen zum Verständnis der Inhalte der Veranstaltung wesentlich bei. Daher raten wir zur Teilnahme an dem vorgeschalteten Online-Vortrag.
Lernziele
- Ausgangslage: von den EU-Gebäuderichtlinien 2010 und 2018 sowie der EnEV zum GEG
- Veränderte Anforderungen bei Neubauten und Sanierungen sowie bei der Erweiterung und Änderung von Gebäuden
- Anforderungen an Heizungsanlagen bei Neubau und Bestandssanierung (65-%-Regel)
- Anforderungen an Wärmenetze
- Kommunale Wärmeplanung und GEG
- Energiebilanzierung und Bewertung von Energieträgern
- Berechnung von Anlagen erneuerbarer Energien und KWK-Anlagen
- Drohende Ordnungswidrigkeiten
- Ausblick auf die weitere Entwicklung bis 2030 vor dem Hintergrund schärferer EU-Vorgaben und der Planungen der Bundesregierung
- Fördermöglichkeiten
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bau-, Planungs- und Bauordnungsämter sowie der Wohnungsbaugesellschaften; Architektinnen und Architekten, Fachplanerinnen und Fachplaner, Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz, Energieberaterinnen und Energieberater, Contractoren, Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerke, Energieagenturen, wissenschaftliche Institute, Banken und Versicherungen, Behörden und alle Energiewende-Interessierte mit Vorkenntnissen.