Umfrage zum Online-Seminar „Aktuelle rechtliche Fragestellungen rund um GEG, BEG und BEW“ Um das neue Seminar möglichst praxisnah zu gestalten, sammeln wir bis zum 05. Juni Ihre Fragestellungen rund um das GEG, BEG und BEW. Außerdem haben Sie – auch wenn Sie keine eigenen Fragen haben – die Möglichkeit, die eingereichten Fragestellungen zu priorisieren. Bitte beachten Sie: Es muss sich um allgemeine Fragestellungen handeln. Konkrete Fragestellungen, die sich auf Einzelfälle beziehen, können im Rahmen eines öffentlichen Seminars nicht behandelt werden. Damit Sie eine Übersicht bekommen, werden Ihnen bereits freigegebene Fragestellungen angezeigt. Diese können Sie auch durch Anklicken der Sterne unterhalb der Fragestellungen und anschließendes Absenden mittels des Button am Ende der Seite bewerten. Außerdem können Sie ihre eigenen Fragen stellen. Geben Sie Ihre neuen Fragestellungen in die Textfelder ein – je Fragestellung ein Textfeld. Es werden keine personenbezogenen Daten veröffentlicht. Der Name und die E-Mail-Adresse dienen uns lediglich der Kontaktaufnahme bei Unklarheiten. Bereits eingereichte Fragestellungen zur BewertungWelchen Zeitraum umfasst das Wort "regelmäßig" in § 60 GWG im Zusammenhang mit der Wartung und Instandhaltung?Welchen Zeitraum umfasst das Wort "regelmäßig" in § 60 GWG im Zusammenhang mit der Wartung und Instandhaltung?sehr wichtigwichtigirgendwie wichtignicht wichtigWas sind „selbständige Nutzungseinheiten“ und wie sind diese definiert? Unterliegen Nichtwohngebäude gemäß §60a auch einer Prüfpflicht für Wärmepumpen? Gelten Ingenieure als fachkunbdige Personen nach § 60 (3)?Was sind „selbständige Nutzungseinheiten“ und wie sind diese definiert? Unterliegen Nichtwohngebäude gemäß §60a auch einer Prüfpflicht für Wärmepumpen? Gelten Ingenieure als fachkunbdige Personen nach § 60 (3)? sehr wichtigwichtigirgendwie wichtignicht wichtigGelten die §§ 60 b und 60c erst ab Oktober 2024?Gelten die §§ 60 b und 60c erst ab Oktober 2024?sehr wichtigwichtigirgendwie wichtignicht wichtigWie schätzen Sie die Verwendung einer BHKW-Anlage im Rahmen des GEG ein? Ist das BHKW ein Wärmeerzeuger? Ist die Wärme aus einem KWK-Prozess „unvermeidbare“ Abwärme? Muss immer eine Berechnung nach DIN-V erfolgen, um die Erfüllung der GEG-Vorgaben nachzuweisen? Kann eine EE-Zumischung im Brennstoff komplett der Wärme-Produktion zugeordnet werden?Wie schätzen Sie die Verwendung einer BHKW-Anlage im Rahmen des GEG ein? Ist das BHKW ein Wärmeerzeuger? Ist die Wärme aus einem KWK-Prozess „unvermeidbare“ Abwärme? Muss immer eine Berechnung nach DIN-V erfolgen, um die Erfüllung der GEG-Vorgaben nachzuweisen? Kann eine EE-Zumischung im Brennstoff komplett der Wärme-Produktion zugeordnet werden? sehr wichtigwichtigirgendwie wichtignicht wichtigWenn ein Heizkessel nach dem 1.1.2024 und vor dem satzungsmäßigen Beschluss des KWP installiert wird: Gelten dann die Zumischpflichten und die Beratungspflicht, wenn das Gesamtsystem zum Beispiel aufgrund einer vorhandenen Holzhackschnitzel-Heizung einen Nachweis von mehr als 65% EE erbringen kann? Oder kann der fossil betriebene Heizkessel ohne irgendwelche Restriktionen und Forderungen eingebaut werden, da die 65% EE in der Gesamtbetrachtung erfüllt sind?Wenn ein Heizkessel nach dem 1.1.2024 und vor dem satzungsmäßigen Beschluss des KWP installiert wird: Gelten dann die Zumischpflichten und die Beratungspflicht, wenn das Gesamtsystem zum Beispiel aufgrund einer vorhandenen Holzhackschnitzel-Heizung einen Nachweis von mehr als 65% EE erbringen kann? Oder kann der fossil betriebene Heizkessel ohne irgendwelche Restriktionen und Forderungen eingebaut werden, da die 65% EE in der Gesamtbetrachtung erfüllt sind?sehr wichtigwichtigirgendwie wichtignicht wichtigWenn ein Heizkessel nach dem 1.1.2024 und vor dem satzungsmäßigen Beschluss des KWP installiert wird: In diesen Fall gelten die Zumischpflichten und die Beratungspflicht beim Heizkessel. Aber wenn vor der erstmaligen Zumischpflicht im Jahre 2029 das Gesamtsystem zum Beispiel aufgrund einer Großwärmepumpen-Installation einen Nachweis von mehr als 65% EE als Gesamtsystem erbringen kann – entfällt dann die EE-Zumischpflicht beim Heizkessel?Wenn ein Heizkessel nach dem 1.1.2024 und vor dem satzungsmäßigen Beschluss des KWP installiert wird: In diesen Fall gelten die Zumischpflichten und die Beratungspflicht beim Heizkessel. Aber wenn vor der erstmaligen Zumischpflicht im Jahre 2029 das Gesamtsystem zum Beispiel aufgrund einer Großwärmepumpen-Installation einen Nachweis von mehr als 65% EE als Gesamtsystem erbringen kann – entfällt dann die EE-Zumischpflicht beim Heizkessel?sehr wichtigwichtigirgendwie wichtignicht wichtigKönnen bei grünen Gasen diese komplett der Wärmeerzeugung einer KWK-Anlage zugeordnet werden oder sind diese anteilig auf Strom und Wärme aufzuteilen?Können bei grünen Gasen diese komplett der Wärmeerzeugung einer KWK-Anlage zugeordnet werden oder sind diese anteilig auf Strom und Wärme aufzuteilen?sehr wichtigwichtigirgendwie wichtignicht wichtig§ 71 h legt fest, dass der Spitzenlasterzeuger ein Brennwertkessel ist. Bedeutet dies, dass ein System mit Niedertemperatur- oder Dampfkessel niemals unter die Vereinfachung des §71 h fällt? Viele größere Ölkessel haben einen Niedertemperatur- und dahinter geschaltet einen separaten Brennwert-Wärmetauscher. Der Heizkessel wird aber als Brennwert-Heizkessel geführt. Ist dies dann auch als BW-Kessel gemäß GEG so? Gilt ein BHKW mit Brennwertwärmetauscher dann auch komplett als "Brennwertkessel" (siehe auch Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage Bundestag)?§ 71 h legt fest, dass der Spitzenlasterzeuger ein Brennwertkessel ist. Bedeutet dies, dass ein System mit Niedertemperatur- oder Dampfkessel niemals unter die Vereinfachung des §71 h fällt? Viele größere Ölkessel haben einen Niedertemperatur- und dahinter geschaltet einen separaten Brennwert-Wärmetauscher. Der Heizkessel wird aber als Brennwert-Heizkessel geführt. Ist dies dann auch als BW-Kessel gemäß GEG so? Gilt ein BHKW mit Brennwertwärmetauscher dann auch komplett als "Brennwertkessel" (siehe auch Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage Bundestag)? sehr wichtigwichtigirgendwie wichtignicht wichtig§ 71a (2) GWG - Was bedeutet im Rahmen des Gebäudeautomation eine „kontinuierliche Überwachung, Protokollierung“? Welches Zeitintervall wird hier gefordert? Wie lange müssen die Protokolle aufgehoben werden? Muss je Wärmeerzeuger ein Wärmemengenzähler installiert werden oder reicht bei mehrmoduligen Wärmeerzeugungs-Anlagen ein Gesamtwärmemengenzähler? Wie ist dies mit Gasmengenzähler bzw. Gasmengenunterzähler sowie Strommengenzähler bzw. Strommengenunterzähler bei Wärmepumpen?§ 71a (2) GWG - Was bedeutet im Rahmen des Gebäudeautomation eine „kontinuierliche Überwachung, Protokollierung“? Welches Zeitintervall wird hier gefordert? Wie lange müssen die Protokolle aufgehoben werden? Muss je Wärmeerzeuger ein Wärmemengenzähler installiert werden oder reicht bei mehrmoduligen Wärmeerzeugungs-Anlagen ein Gesamtwärmemengenzähler? Wie ist dies mit Gasmengenzähler bzw. Gasmengenunterzähler sowie Strommengenzähler bzw. Strommengenunterzähler bei Wärmepumpen?sehr wichtigwichtigirgendwie wichtignicht wichtig§ 71d (1): Dürfen (teilmobile) Infrarotheizungen oder mobile Elektroradiatoren noch neu in Betrieb genommen werden, mit denen einzelnen Räume beheizt werden? Gibt es einen Unterschied hierbei zwischen Einfamilienhäusern und selbst bewohntem Wohneigentum in Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungen?§ 71d (1): Dürfen (teilmobile) Infrarotheizungen oder mobile Elektroradiatoren noch neu in Betrieb genommen werden, mit denen einzelnen Räume beheizt werden? Gibt es einen Unterschied hierbei zwischen Einfamilienhäusern und selbst bewohntem Wohneigentum in Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungen? sehr wichtigwichtigirgendwie wichtignicht wichtig§ 71 k - Wie werden Mischnetze aus Wasserstoff und Biomethan (ohne Erdgasanteil) behandelt? Solche Netze könnten theoretisch auch aufgebaut werden.§ 71 k - Wie werden Mischnetze aus Wasserstoff und Biomethan (ohne Erdgasanteil) behandelt? Solche Netze könnten theoretisch auch aufgebaut werden.sehr wichtigwichtigirgendwie wichtignicht wichtigWelche konkreten Unterschiede existieren bei der Förderung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden nach BEG und BEW. Stimmt es, dass es keinen Geschwindigkeitsbonus bei NWG im BEG gibt?Welche konkreten Unterschiede existieren bei der Förderung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden nach BEG und BEW. Stimmt es, dass es keinen Geschwindigkeitsbonus bei NWG im BEG gibt?sehr wichtigwichtigirgendwie wichtignicht wichtigWas passiert, wenn ein Wohngebiet plötzlich stärker wächst bzw. zusätzliche Gebäude erschlossen werden – und dadurch die Anzahl an Gebäuden die Marke von 16 Gebäuden überschreitet? Dann wäre es eigentlich ein Fernwärmenetz (Vorgaben WPG und Förderung BEW) statt ein Gebäudenetz (Vorgaben GEG und Förderung BEG). Was aber, wenn bereits ein Antrag nach BEG gestellt wurde?Was passiert, wenn ein Wohngebiet plötzlich stärker wächst bzw. zusätzliche Gebäude erschlossen werden – und dadurch die Anzahl an Gebäuden die Marke von 16 Gebäuden überschreitet? Dann wäre es eigentlich ein Fernwärmenetz (Vorgaben WPG und Förderung BEW) statt ein Gebäudenetz (Vorgaben GEG und Förderung BEG). Was aber, wenn bereits ein Antrag nach BEG gestellt wurde? sehr wichtigwichtigirgendwie wichtignicht wichtigWie sind die Grenzen bei den Vorgaben der Einkommen aller Bewohner einer Immobilie bei den Zusatzförderungen bzw. bei den Sonderkrediten nach BEG zu verstehen? Wenn jemand 2024 einen Antrag stellt und die Anlage 2025 installiert wird – welche Einkommenssteuererklärungen (aus welchen Jahren) sind dann zu Grund zu legen?Wie sind die Grenzen bei den Vorgaben der Einkommen aller Bewohner einer Immobilie bei den Zusatzförderungen bzw. bei den Sonderkrediten nach BEG zu verstehen? Wenn jemand 2024 einen Antrag stellt und die Anlage 2025 installiert wird – welche Einkommenssteuererklärungen (aus welchen Jahren) sind dann zu Grund zu legen?sehr wichtigwichtigirgendwie wichtignicht wichtigWie sind die Fristen für die Förderung nach BEG und BEW. Wann muss beantragt werden, wieviel Zeit bleibt dann für die Realisierung und wann muss ein verbindlicher Liefervertrag vorliegen?Wie sind die Fristen für die Förderung nach BEG und BEW. Wann muss beantragt werden, wieviel Zeit bleibt dann für die Realisierung und wann muss ein verbindlicher Liefervertrag vorliegen?sehr wichtigwichtigirgendwie wichtignicht wichtigIm Wärmeplanungsgesetz §30 steht <br> (1) Jedes neue Wärmenetz muss abweichend von § 29 Absatz 1 Nummer 1 ab dem 1. März 2025 zu einem Anteil von mindestens 65 Prozent der jährlichen Nettowärmeerzeugung mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus gespeist werden. <br><br> Bedeutet dies, dass ab dem 1.3.2025 erst der Anteil von 65% nachgewiesen werden muss oder ist dies so zu verstehen, dass bei Baubeginn vor dem 1.3.2025 ein Wärmenetz noch als "neues Wärmenetz" zählt?Im Wärmeplanungsgesetz §30 steht (1) Jedes neue Wärmenetz muss abweichend von § 29 Absatz 1 Nummer 1 ab dem 1. März 2025 zu einem Anteil von mindestens 65 Prozent der jährlichen Nettowärmeerzeugung mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus gespeist werden. Bedeutet dies, dass ab dem 1.3.2025 erst der Anteil von 65% nachgewiesen werden muss oder ist dies so zu verstehen, dass bei Baubeginn vor dem 1.3.2025 ein Wärmenetz noch als "neues Wärmenetz" zählt?sehr wichtigwichtigirgendwie wichtignicht wichtigEin Hotelgebäude wird saniert. Es wird eine Wärmepumpe eingebaut, wobei die Beheizung in den Räumen über die Lüftungsanlage mit Heizregistern beheizt werden, die durch ein wassergeführtes Zweileitersystem mit Wärme versorgt werden. Im Sommer wird die Beheizung abgeschaltet. Zusätzlich sind aber in den Raumstationen Elektrodirektheizregister installiert, um einzelne Räume im Sommer beheizen zu können, wenn die Zentralheizung (Wärmepumpe) abgeschaltet ist. Theoretisch könnte aber auch im Winter über die elektrischen Heizregister elektrisch direkt zugeheizt werden. Angaben zum Anteil der Elektrodirektheizung am Gesamtwärmebedarf gibt es nicht. Im GEG ist in § 71d festgelegt, dass in dem Fall, dass die Beheizung mit einer Elektrodirektheizung erfolgt, das Gebäude gedämmt werden muss und zwar bei Bestandsgebäuden um 45 % bezogen auf das Referenzgebäude, wenn ein wassergeführtes System vorhanden ist. Eine Differenzierung, in welchem Umfang die elektrische Beheizung erfolgt, ist weder in § 71d noch in den Erläuterungen der Bundesregierung zu finden. <br>Muss auch in diesem besonderen Fall zusätzlich entsprechend §71d gedämmt werden? Oder gibt es hier eine Ausnahme, da der Anteil der Elektrodirektheizung am Gesamtwärmebedarf niedrig ist?Ein Hotelgebäude wird saniert. Es wird eine Wärmepumpe eingebaut, wobei die Beheizung in den Räumen über die Lüftungsanlage mit Heizregistern beheizt werden, die durch ein wassergeführtes Zweileitersystem mit Wärme versorgt werden. Im Sommer wird die Beheizung abgeschaltet. Zusätzlich sind aber in den Raumstationen Elektrodirektheizregister installiert, um einzelne Räume im Sommer beheizen zu können, wenn die Zentralheizung (Wärmepumpe) abgeschaltet ist. Theoretisch könnte aber auch im Winter über die elektrischen Heizregister elektrisch direkt zugeheizt werden. Angaben zum Anteil der Elektrodirektheizung am Gesamtwärmebedarf gibt es nicht. Im GEG ist in § 71d festgelegt, dass in dem Fall, dass die Beheizung mit einer Elektrodirektheizung erfolgt, das Gebäude gedämmt werden muss und zwar bei Bestandsgebäuden um 45 % bezogen auf das Referenzgebäude, wenn ein wassergeführtes System vorhanden ist. Eine Differenzierung, in welchem Umfang die elektrische Beheizung erfolgt, ist weder in § 71d noch in den Erläuterungen der Bundesregierung zu finden. Muss auch in diesem besonderen Fall zusätzlich entsprechend §71d gedämmt werden? Oder gibt es hier eine Ausnahme, da der Anteil der Elektrodirektheizung am Gesamtwärmebedarf niedrig ist? sehr wichtigwichtigirgendwie wichtignicht wichtigEin Hotel, das wegen eines Brandes vollentkernt wurde, soll verkauft werden. Die Dachdämmung musste entfernt werden, auch die Heizkörper wurden entfernt. Die Heizungsanlage ist zwar noch vorhanden aber nicht mehr angeschlossen. Muss zu diesem Zweck ein Energieausweis ausgestellt werden?Ein Hotel, das wegen eines Brandes vollentkernt wurde, soll verkauft werden. Die Dachdämmung musste entfernt werden, auch die Heizkörper wurden entfernt. Die Heizungsanlage ist zwar noch vorhanden aber nicht mehr angeschlossen. Muss zu diesem Zweck ein Energieausweis ausgestellt werden? sehr wichtigwichtigirgendwie wichtignicht wichtigIch möchte eigene Fragen einreichen Ja Nein 1. FrageGeben Sie hier Ihre eigenen Fragen ein. Halten Sie diese möglichst kurz und allgemein. 2. Frage3. FrageHaben Sie noch mehr Fragen? Ja Nein 4. Frage5. Frage6. FrageDaten zur Kontaktaufnahme bei RückfragenName(erforderlich) Vorname Nachname E-Mail(erforderlich) Einwilligung(erforderlich)Ich willige ein, dass meine Fragen veröffentlicht werden dürfen und dass man mich bei Unklarheiten kontaktieren darf. Ich stimme der Datenverarbeitung zu.