Die energie- und stromsteuerlichen Regelungen sind in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen von besonderer Bedeutung. Außerdem gibt es zahlreiche Regelungen im Stromsteuergesetz, die für PV-Anlagenbetreiber wichtig sind.
Daher ist eine ausreichende Kenntnis des Energie- und Stromsteuerrechts, der jeweiligen Durchführungsverordnungen sowie der Verwaltungspraxis sowohl für Planer als auch Betreiber zwingend erforderlich. Dies gilt umso mehr, da nach den bereits erfolgten Veränderungen für das Steuerjahr 2024 im Jahre 2025 noch einmal erhebliche Veränderungen anstehen.
Seit Mitte Oktober 2024 liegt der final im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages verhandelte Text des neuen Energie- und Stromsteuergesetzes vor. Eigentlich hätte das „Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“ am 18.10.2024 im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen werden sollen. Da die meisten Abgeordnete sich bereits ins Wochenende verabschiedet hatten, war der Bundestag aber nicht mehr beschlussfähig. Daher war der finale Beschluss für die Bundestagssitzung am 07.11.2024 vorgesehen – jedoch war da die Koalition aufgrund der Entlassung des Finanzministers (06.11.) nicht mehr beschlussfähig. Das Gesetz ist zu Ende verhandelt, wurde aber nicht im Deutschen Bundestag beschlossen.
Das Online-Seminar beschäftigt sich einen Tag lang intensiv und praxisnah mit den aktuellen (2024) und neuen (2025) Regelungen des Energie- und Stromsteuergesetzes.
In einem Online-Vorseminar werden die Grundlagen und die Begrifflichkeiten erläutert.
Anschließend werden die Pflichten und die jeweilige Entstehung der Energie- und Stromsteuer behandelt. Ein zentrales Themenfeld stellen die Energiesteuer-Begünstigungen für KWK-Anlagen sowie die Stromsteuer-Begünstigungen für EE- und KWK-Anlagen dar.
Ein großer Themenblock beschäftigt sich praxisnah mit den Anmeldeformalismen und den administrativen Vorgaben im Energie- und Stromsteuerrecht. Screenshots der konkreten Anmeldeformulare und konkrete Fallbeispiele ermöglichen die notwendige Praxisnähe.
Weiterhin werden konkrete Themen der Verwaltungspraxis wie das Verhalten bei Außenprüfungen und das Verfassen von Einsprüchen im Online-Seminar behandelt.
Thematisch werden einerseits die Regelungen behandelt, die seit dem 01.01.2024 gelten.
Das Hauptaugenmerk liegt aber auf der Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes für das Jahr 2025. Seit Mitte April 2024 liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht vor. Das neue Gesetz soll bis November 2024 verabschiedet und zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Haben Sie bereit Kenntnisse zum Energie- und Stromsteuergesetz und wollen sich nur auf den aktuellen Stand bringen, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am Kompaktseminar „Energie- und Stromsteuergesetz 2025 – KOMPAKT„. Hier werden die Neuregelungen und deren Auswirkungen in einem vierstündigen Kurzseminar zusammengefasst. Nach zwei erfolgreichen Seminaren werden wir noch einmal eine Kompakt-Seminar-Veranstaltung am 17. März 2025 anbieten.

OVO - Online-VOrseminar
In einem Online-Vorseminar von ca. 0,5 Stunden werden Grundlagen, Begrifflichkeiten und die gesetzlichen Strukturen rund um das Energie- und Stromsteuergesetz erläutert. Dabei handelt es sich um eine Aufzeichnung der Einführungsfolien des zweitägigen Energie- und Stromsteuerseminars vom 25./26. März 2024.
Das Vorseminar steht einige Tage vor dem Seminar zu frei wählbaren Terminen zum Abruf zur Verfügung. Hierfür erhalten die Teilnehmer*innen einen Teilnahmelink für diese aufgezeichnete GoToWebinar-Veranstaltung.
Die im Vorseminar besprochenen Themenfelder tragen zum Verständnis der Inhalte der Veranstaltung wesentlich bei. Daher raten wir zur Teilnahme an dem vorgeschalteten Online-Vortrag.
Zielgruppe
Das Online-Intensivseminar „Energie- und Stromsteuergesetz 2025 – INTENSIV“ eignet sich für Betreiber von KWK-Anlagen, Betreiber von Stromerzeugungsanlagen mit erneuerbaren Energien (PV, Windkraft, Biogas-, Klärgas- und Deponiegas), Planer und Projektierer im KWK- und EE-Bereich, Energiedienstleister und Contractoren, Stadtwerke, Gas- und Fernwärmeversorger, Dienstleister im administrativen Energiebereich.
Fortbildungspunkte für Energieeffizienz-Expertenliste
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit
4 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude),
4 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und
4 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.
Den entsprechende Fortbildungscode erhalten Sie mit der Teilnahmebestätigung. Bitte beachten Sie, dass dieser Fortbildungscode ausschließlich für die Verlängerung und nicht für die Neueintragung in der EEE-Liste genutzt werden kann.