am 01.01.2026 trat das Dritte Gesetz zur Änderung des Energie‑ und Stromsteuergesetzes in Kraft.
Das neue Energie- und Stromsteuergesetz enthält viele Neuerungen, Erweiterungen und teilweise auch Verwaltungsvereinfachungen.
Das Kompaktseminar am ist inzwischen ausgebucht
Daher bieten wir sowohl dieses als auch das Intensivseminar an weiteren Terminen an.
Wir zeigen Ihnen, was Sie bei den Energiesteueranträgen für das Jahr 2025 und ab 2026 beachten müssen – und was bei der Stromsteuergesetzgebung auf Sie zukommt.
Falls Sie ausreichend Erfahrung mit dem Energie- und Stromsteuergesetz haben, empfehlen wir Ihnen das Kompaktseminar. Dieses legt den Fokus auf die Neuerungen des Energie- und Stromsteuergesetzes und dauert von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr (inkl. zweier kurzen Pausen).
Termin: 24. Februar2026
Für diejenigen, die darüber hinaus auch die umfangreichen Grundlagen des Energie- und Stromsteuergesetzes erläutert haben wollen, bietet sich das ganztägige Intensivseminar an. Dieses vermittelt ein umfangreiches Wissen zum Energie- und Stromsteuergesetz und dauert von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr (inkl. drei kurzer und einer längeren Mittagspause).
Termin: 16. März2026
Wir freuen uns auf Ihre Buchung und wünschen Ihnen gutes Gelingen bei Ihren Energie- und Stromsteueranträgen.