Mit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes zum 1. Januar 2026 haben sich zahlreiche rechtliche und administrative Rahmenbedingungen verändert. Die Neuerungen betreffen nicht nur steuerliche Begünstigungen und Entlastungsverfahren, sondern auch Meldepflichten, Verwaltungsabläufe und die praktische Umsetzung in Unternehmen.
Nach den ersten Monaten der Anwendung stellt sich für viele Unternehmen nun die Frage, welche Auswirkungen die Änderungen konkret auf ihre tägliche Praxis haben. Insbesondere bei der Bearbeitung von Energie- und Stromsteueranträgen, bei der steuerlichen Behandlung von KWK-Anlagen, Erneuerbare-Energien-Anlagen, Stromspeichern oder Elektromobilitätsprojekten sind die aktuellen Regelungen zu berücksichtigen.
Um Fachkräfte und Verantwortliche bei der rechtssicheren Umsetzung zu unterstützen, bietet BHKW-Consult zwei Online-Seminare an, die auf unterschiedliche Vorkenntnisse zugeschnitten sind.
Halbtages Kompaktseminar am 23. November 2026
Das Kompaktseminar „Energie- und Stromsteuergesetz 2026 – KOMPAKT“ richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bereits über fundierte Kenntnisse des Energie- und Stromsteuerrechts verfügen und ihr Wissen gezielt aktualisieren möchten.
In vier Stunden werden die aktuellen Entwicklungen aus den Jahren 2025 und 2026 sowie deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis zusammengefasst. Im Mittelpunkt stehen ausschließlich die Neuregelungen und die daraus resultierenden Veränderungen.
Das Seminar eignet sich insbesondere für Fachkräfte, die bereits regelmäßig mit Energie- und Stromsteuerfragen befasst sind und sich effizient auf den aktuellen Stand bringen möchten.
Intensivseminar am 19. Januar 2027
Für alle, die einen umfassenden Einstieg in das Energie- und Stromsteuerrecht suchen oder ihr Wissen systematisch vertiefen möchten, bietet BHKW-Consult das ganztägige Intensivseminar an.
Das Seminar „Energie- und Stromsteuergesetz 2026 – INTENSIV“ behandelt sowohl die seit 2025 geltenden Regelungen als auch die Änderungen der Gesetzesnovelle 2026. Ergänzt wird die Veranstaltung durch ein Online-Vorseminar, in dem die Grundlagen und zentralen Begrifflichkeiten erläutert werden.
Die passende Veranstaltung für Ihren Wissensstand
Während das Kompaktseminar gezielt die Neuerungen des Energie- und Stromsteuerrechts behandelt und gute Vorkenntnisse voraussetzt, vermittelt das Intensivseminar zusätzlich die Grundlagen und die praktische Anwendung der Regelungen.
Wer sich auf die aktuellen Änderungen konzentrieren möchte, ist im Kompaktseminar richtig. Wer das Thema umfassend verstehen und sicher anwenden möchte, findet im Intensivseminar das passende Format.
Seminartermine
👉 23. November 2026: Energie- und Stromsteuergesetz 2026 – KOMPAKT
👉 19. Januar 2027: Energie- und Stromsteuergesetz 2026 – INTENSIV
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, um einen intensiven Austausch und die Behandlung praxisnaher Fragestellungen zu ermöglichen. Interessierte sollten sich daher frühzeitig einen Platz sichern.