Energy Sharing – Deutschland im europäischen Vergleich

Energy Sharing in Deutschland Quelle: Bild mit KI (CoPilot) generiert

Wo steht Deutschland als Nachzügler beim Energy Sharing aktuell? Was ist möglich und was bereitet noch Probleme bei der Umsetzung? Wie sieht es bei den Vorreitern in Europa aus?

 

 

Deutschland war beim Energy Sharing lange Nachzügler, während Länder wie Österreich, Italien und Frankreich bereits seit mehreren Jahren funktionierende Energiegemeinschaften etabliert haben. Seit 1. Juni 2026 ist Energy Sharing jedoch auch in Deutschland rechtlich möglich. Trotzdem liegt Deutschland bei der praktischen Umsetzung noch deutlich hinter den Vorreitern zurück

 

Was bedeutet Energy Sharing?

Energy Sharing ermöglicht, dass Strom aus einer PV-Anlage oder einer anderen EE-Anlage gemeinschaftlich genutzt wird, auch wenn Erzeuger und Verbraucher nicht im selben Gebäude sitzen. Der Strom wird dabei bilanziell über das öffentliche Netz verteilt.

Beispiel:

  • PV-Anlage auf dem Dach der Gemeinde
  • Verbraucher sind Rathaus, Feuerwehrhaus, Bürgerzentrum und private Haushalte
  • Der lokal erzeugte Strom wird den Teilnehmern rechnerisch zugeordnet

Genau solche Modelle sind in vielen EU-Ländern bereits etabliert.

 

Deutschland: Was gilt heute?

Mit dem neuen § 42c EnWG wurde Energy Sharing eingeführt. Seit dem 1. Juni 2026 müssen Verteilnetzbetreiber die technische Abwicklung ermöglichen.

Allerdings gibt es einige Einschränkungen:

  • Smart Meter sind bei allen Teilnehmern erforderlich.
  • Es fallen weiterhin volle Netzentgelte an.
  • Es gibt kaum finanzielle Privilegien gegenüber normalem Strombezug.
  • Die energiewirtschaftliche Abwicklung bleibt komplex.

Viele Branchenverbände kritisieren daher, dass Deutschland zwar formal Energy Sharing eingeführt hat, wirtschaftlich aber noch keine besonders attraktiven Rahmenbedingungen geschaffen wurden.

 

Österreich: Der europäische Vorreiter

Österreich gilt als Musterland beim Energy Sharing.

Seit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) von 2021 können dort:

  • Erneuerbare-Energiegemeinschaften (EEG)
  • Bürgerenergiegemeinschaften (BEG)

vergleichsweise unkompliziert gegründet werden. Teilnehmer erhalten teilweise reduzierte Netzentgelte und profitieren von einer einfachen Marktorganisation.

Laut den verfügbaren Daten existierten Ende 2025 bereits mehrere tausend Energiegemeinschaften mit rund 100.000 Zählpunkten.

Das erklärt, warum österreichische Energiegenossenschaften oft als Vorbild für Deutschland genannt werden.

 

Prosperierendes Italien

Auch Italien ist beim Energy Sharing sehr weit.

Dort wurden die sogenannten „Comunità Energetiche Rinnovabili (CER)“ umfassend gefördert.

Zusätzlich gibt es:

  • Investitionsförderungen
  • laufende Vergütungen für gemeinsam genutzten Strom
  • nationale Förderprogramme

Dadurch ist der Markt sehr dynamisch gewachsen.

 

Gemeinsame Stromnutzung in Frankreich

Frankreich erlaubt das sogenannte „Autoconsommation Collective“ bereits seit mehreren Jahren.

Dort können:

  • Quartiere,
  • Gemeinden,
  • Gewerbegebiete

gemeinsam Strom nutzen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten als vergleichsweise pragmatisch.

 

Warum hinkt Deutschland hinterher?

Aus Sicht vieler Marktteilnehmer gibt es vier Hauptgründe:

  1. Späte Umsetzung der EU-Vorgaben Deutschland hat die EU-Vorgaben erst 2025/2026 vollständig umgesetzt.
  2. Smart-Meter-Rollout Für Energy Sharing sind intelligente Messsysteme erforderlich. Deutschland hat hier erheblichen Rückstand gegenüber Ländern wie Österreich und anderen europäischen Nationen.
  3. Keine Netzentgeltprivilegien In anderen Ländern werden lokale Stromflüsse oft netzdienlich behandelt. Deutschland erhebt auch auf den geteilten Strom weitgehend die regulären Netzentgelte.
  4. Hohe regulatorische Komplexität Lieferantenpflichten, Bilanzierung und Messkonzepte sind für kleine Energiegemeinschaften oft schwer umsetzbar.

 

Fazit für Kommunen und Quartiere

Für Ihre Zielgruppe im Bereich kommunale Wärmeplanung, Quartiersversorgung und Energiegemeinschaften ist Energy Sharing inzwischen hochinteressant.

Deutschland hat nun die rechtliche Grundlage geschaffen, aber:

  • Österreich ist etwa 5 Jahre weiter,
  • Italien und Frankreich haben deutlich mehr Praxiserfahrung,
  • Deutschland befindet sich aktuell noch in der Anlaufphase.

Gerade für Kommunen könnten künftig Kombinationen aus:

  • PV-Freiflächenanlagen,
  • Großwärmepumpen,
  • Batteriespeichern,
  • Energy-Sharing-Gemeinschaften

ein sehr spannendes Modell werden, um lokale Wertschöpfung zu erhöhen und Stromkosten im Quartier zu senken.

Der regulatorische Rahmen ist jetzt vorhanden, die Wirtschaftlichkeit dürfte aber erst mit weiteren Vereinfachungen und einem breiteren Smart-Meter-Ausbau richtig Fahrt aufnehmen.

 

Stellen Sie sich den neuen Rahmenbedingungen

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