Energie- und Stromsteuergesetz – Zeitplan bis zur Novelle

Es sieht derzeit so aus, als könnte das neue Energie- und Stromsteuergesetz Ende November bzw. Anfang Dezember im Deutschen Bundestag final beschlossen werden. Das Inkrafttreten wäre dann am 1.1.2026.
Energie- und Stromsteuergesetz ante portas

Wir haben für Sie den Zeitplan für das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes (Drittes Gesetz zur Änderung) – mit allen relevanten Terminen und Schritten zusammengestellt:

 

🧾 1. Referentenentwurf & Konsultation

  • 23. Juli 2025: Veröffentlichung des Referentenentwurfs durch das Bundesfinanzministerium mit Begleitung der Verbände-Konsultation bis 13. August 2025.

 

🏛️ 2. Bundestag – Erste Lesung & Ausschussüberweisung

  • 9. Oktober 2025: Erste Lesung im Bundestag. Der Entwurf wurde an die federführenden Ausschüsse – insbesondere den Finanzausschuss – überwiesen.

 

🛠️ 3. Ausschussberatung

  • Zwischen Oktober und Mitte/Ende November 2025: Beratung und eventuell Anhörungen im Finanzausschuss. Die genaue Terminierung orientiert sich am Ausschusskalender, üblicherweise innerhalb weniger Wochen nach Einbringung.

 

🗣️ 4. Bundestag – Zweite & Dritte Lesung

  • Erwartet zwischen Ende November und Anfang Dezember 2025:
    • Zweite Lesung: Diskussion von Änderungsanträgen und Debatte.
    • Dritte Lesung & Schlussabstimmung: Voraussichtlich im selben Zeitrahmen noch deutlich vor der Weihnachtspause möglich.
      Ziel: Sicherstellung des fristgerechten Abschlusses vor Jahresende, da das Gesetz zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll.

🗳️ 5. Bundesrat – Stellungnahme & Plenarsitzung

  • 5. September 2025: Eingabe der Drucksache 427/25 im Bundesrat.
  • 17. Oktober 2025: 1058. Bundesratssitzung mit Stellungnahme zum Gesetzentwurf.
  • Nach der Stellungnahme: Ggf. Anpassung durch Bundesregierung, Überführung zurück in den Bundestag (ggf. verkürzt über Zustimmungsgesetz-Modus).

 

🏁 6. Bundespräsident & Inkrafttreten

  • Nach Bundesrats-Zustimmung (Zustimmungsgesetz) folgt kurzfristig die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten.
  • Geplanter Inkrafttreten:
    1. Januar 2026 – als festgelegter Starttermin zur Weiterführung der Stromsteuerentlastung.

 

🧩 Fazit

Das Gesetzgebungsverfahren verläuft auch aufgrund der im Jahre 2024 geleisteten Vorarbeiten  recht zügig:
Innerhalb von rund fünf Monaten vom Referentenentwurf im Juli bis zur geplanten Inkraftsetzung Anfang Januar.

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