Wir haben für Sie den Zeitplan für das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes (Drittes Gesetz zur Änderung) – mit allen relevanten Terminen und Schritten zusammengestellt:
🧾 1. Referentenentwurf & Konsultation
- 23. Juli 2025: Veröffentlichung des Referentenentwurfs durch das Bundesfinanzministerium mit Begleitung der Verbände-Konsultation bis 13. August 2025.
🏛️ 2. Bundestag – Erste Lesung & Ausschussüberweisung
- 9. Oktober 2025: Erste Lesung im Bundestag. Der Entwurf wurde an die federführenden Ausschüsse – insbesondere den Finanzausschuss – überwiesen.
🛠️ 3. Ausschussberatung
- Zwischen Oktober und Mitte/Ende November 2025: Beratung und eventuell Anhörungen im Finanzausschuss. Die genaue Terminierung orientiert sich am Ausschusskalender, üblicherweise innerhalb weniger Wochen nach Einbringung.
🗣️ 4. Bundestag – Zweite & Dritte Lesung
- Erwartet zwischen Ende November und Anfang Dezember 2025:
- Zweite Lesung: Diskussion von Änderungsanträgen und Debatte.
- Dritte Lesung & Schlussabstimmung: Voraussichtlich im selben Zeitrahmen noch deutlich vor der Weihnachtspause möglich.
Ziel: Sicherstellung des fristgerechten Abschlusses vor Jahresende, da das Gesetz zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll.
🗳️ 5. Bundesrat – Stellungnahme & Plenarsitzung
- 5. September 2025: Eingabe der Drucksache 427/25 im Bundesrat.
- 17. Oktober 2025: 1058. Bundesratssitzung mit Stellungnahme zum Gesetzentwurf.
- Nach der Stellungnahme: Ggf. Anpassung durch Bundesregierung, Überführung zurück in den Bundestag (ggf. verkürzt über Zustimmungsgesetz-Modus).
🏁 6. Bundespräsident & Inkrafttreten
- Nach Bundesrats-Zustimmung (Zustimmungsgesetz) folgt kurzfristig die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten.
- Geplanter Inkrafttreten:
1. Januar 2026 – als festgelegter Starttermin zur Weiterführung der Stromsteuerentlastung.
🧩 Fazit
Das Gesetzgebungsverfahren verläuft auch aufgrund der im Jahre 2024 geleisteten Vorarbeiten recht zügig:
Innerhalb von rund fünf Monaten vom Referentenentwurf im Juli bis zur geplanten Inkraftsetzung Anfang Januar.